Abgasskandal: LG Paderborn spricht Schadenersatz bei Porsche Cayenne zu

  • 2 Minuten Lesezeit

Schadenersatz für einen Porsche Cayenne im Abgasskandal: Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden, dass der Käufer eines Porsche Cayenne durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat. Da die Konzernschwester Audi den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung hergestellt hat, habe sie sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das LG Paderborn (Az.: 3 O 5/21).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne S Diesel mit einem 4,2 Liter V8 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 5 im Juni 2016 gekauft. Der Dieselmotor wurde von der Audi AG entwickelt und hergestellt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellte eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Modell fest und ordnete 2018 den Rückruf an, damit diese Funktion entfernt wird. Ein entsprechendes Software-Update gab die Behörde Anfang 2020 frei. Der Kläger wurde aufgefordert seinen Porsche Cayenne in die Werkstatt zu bringen, damit das Update aufgespielt wird. Ohne das Update drohte dem Fahrzeug die Stilllegung.

Der Kläger machte schließlich erfolgreich Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Dies werde schon durch den Rückruf des KBA deutlich. Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass die Motorsteuerung erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann werde das Abgasverhalten geändert, so dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr finde die Abgasreinigung in einem anderen Modus statt, so dass der Stickoxid-Ausstoß steige. Audi habe diesen Vortrag nicht widerlegen könne, so das Gericht.

Dem Fahrzeug habe aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung die Stilllegung gedroht. Der Kläger sei damit gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Die schädigende Handlung liege in dem Inverkehrbringen des gesetzeswidrigen Motors. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Paderborn.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Die großvolumigen Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr werden innerhalb des VW-Konzerns von Audi hergestellt. Sie kommen nicht nur in einer Reihe von Audi-Modellen, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema