Abgasskandal – OLG Koblenz entscheidet verbraucherfreundlich – Abmeldung von der Musterklage

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VW hat die Käufer im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und ist daher zum Schadensersatz verpflichtet. Mit diesem Urteil vom 12. Juni 2019 hat das OLG Koblenz die Verbraucherrechte im Abgasskandal erheblich gestärkt (Az.: 5 U 1318/18).

„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, hat aber schon jetzt wegweisenden Charakter für viele Verfahren im Abgasskandal. Ein Oberlandesgericht hat die Schadensersatzpflicht von VW eindeutig festgestellt. An dieser Entscheidung werden sich andere Gerichte orientieren. Vor diesem Hintergrund sollten auch die Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, überlegen, ob sie sich nicht wieder aus dem Register abmelden und ihre Ansprüche im Wege einer Einzelklage verfolgen. Das geht schneller und ist erfolgversprechender“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das Musterstellungsverfahren gegen VW wird am 30. September 2019 am OLG Braunschweig eröffnet. Rund 400.000 Verbraucher haben sich der Musterklage angeschlossen, um ihre Ansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Besonders für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung ist das Musterverfahren eine gute Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, da sie kein Prozesskostenrisiko tragen. Für viele andere Kläger dürfte der Weg der Einzelklage aus verschiedenen Gründen der sinnvollere sein.

Ein wichtiger Grund ist die Zeit. Das Musterverfahren wird erst Ende September eröffnet und bis es zu einem rechtskräftigen Urteil kommt, können Jahre vergehen. VW rechnet nicht vor 2023 damit. Bis dahin verliert das Auto jeden Tag weiter an Wert. Bei einem verbraucherfreundlichen Urteil wird lediglich festgestellt, dass grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch besteht. Durchgesetzt werden muss dieser Anspruch dann immer noch mit einer Einzelklage und es vergeht noch mehr Zeit. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Die Einzelklage führt deutlich schneller zum Ziel als die Musterklage.“

Die Entscheidung im Musterfeststellungsverfahren ist – egal wie sie ausfällt – für alle Parteien bindend. Wird ein günstiges Urteil für VW gesprochen, kann der Verbraucher seine Ansprüche anschließend nicht mehr individuell einklagen. Der Gerichtsstandort Braunschweig ist im Abgasskandal bisher nicht für verbraucherfreundliche Entscheidungen bekannt. 

„Eine schnelle Entscheidung wird es im Musterverfahren nicht geben und wie das Verfahren ausgehen wird, ist völlig offen, da mit einem solchen Musterfeststellungsverfahren juristisches Neuland betreten wird. Nachdem nun das OLG Koblenz und zuvor auch schon das OLG Köln entschieden haben, dass VW schadensersatzpflichtig ist, sollten Verbraucher darüber nachdenken, ob sie ihre Ansprüche nicht doch lieber individuell geltend machen möchten“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Möglich ist dies auch, wenn sich der Verbraucher bereits bei der Musterklage angemeldet hat. Bis zum Verhandlungsbeginn am 30.09.2019 können sich die Verbraucher noch anmelden oder auch wieder abmelden. Nachteile entstehen dadurch nicht. Die Forderungen sind nach der Abmeldung noch ein halbes Jahr vor der Verjährung geschützt.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage. 



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