Diesel-Abgasskandal: Revisionen gegen Urteil des LG München vom 04.07.2023

  • 1 Minuten Lesezeit

Der wegen Betrugs vom Landgericht München verurteilte Manager und frühere Audi-Vorstandsvorsitzende Stadler hat am 04.07.2023 Revision gegen das Urteil eingelegt (zdf.de/nachrichten/wirtschaft/audi-prozess-stadler-revision-100.html). Die beiden Mitangeklagten haben ihre Verurteilungen ebenfalls angefochten. Nach einer Verfahrensabsprache wurde ein Urteil von  einem Jahr und sechs Monaten wegen Betrugs und eine Geldauflage von 1,1 Millionen Euro gegen Stadler verfügt. 

Im Mai 2020 hatte der Bundesgerichtshof bereits ein Grundsatzurteil zugunster der Käufer von Dieselfahrzeugen wegen sittenwidriger Abschalteinrichtungen in VW-Motoren der Baureihe EA 189 erlassen (IV ZR 252/19). VW musste seither viele betroffene Fahrzeuge zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. 

Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs  vom am 26. Juni 2023 (Az: VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) ist ein Nachweis der Arglist für klagende Käufer nun nicht mehr erforderlich.


Der Schaden als solcher muss nicht mehr durch Sachverständigengutachten aufgeklärt werden. Schadensersatz in Höhe von mindestens 5% und höchstens 15% des gezahlten Kaufpreises sind nach den Urteilen, die alle Urteile der Vorinstanzen aufgehoben haben, nun möglich (BGH-Urteile vom am 26. Juni 2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22).

Der Abgasexperte der Anwaltskanzlei Steffgen hat seit 2018 etwa 800 Fälle vertreten. In vielen Fällen wurden Vergleiche über tausende Euro für geschädigte Käufer erzielt. 

Eine kostenfreie Onlineberatung ist über den Kontaktbereich oder per E-Mail möglich -

Kaufvertrag und Fahrzeugschein können online mitübersandt werden.


Foto(s): AdobeStock_229544387

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema