Abgasskandal! OLG München zum örtlich zuständigen Gericht

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Im Abgasskandal ist es von erheblicher Bedeutung, unter verschiedenen zuständigen Gerichten das für den Kläger beste Gericht zu wählen. 

Denn das nach §§ 12, 17 ZPO (allgemeiner Gerichtsstand des Sitzes) für VW zuständige LG Braunschweig gehört zu den letzten „Bastionen“, das regelmäßig Klagen gegen VW abweist. Liegt der Streitwert dann unter € 20.000 und das OLG Braunschweig lässt die Revision nicht zu, ist dem Kläger dann auch der Weg zum BGH versperrt.

Daher sollte der Geschädigte immer am besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 ZPO klagen. Dieser ist am Ort des Erwerbs (also regelmäßig am Sitz des Autohauses als Handlungsort) aber auch am Wohnsitz des Geschädigten (als Ort des Schadenseintritts) eröffnet. Darauf weist das OLG München in einem aktuellen Beschluss nochmals hin und führt dazu aus (Beschl. v. 13.8.2019 – 34 AR 111/19): 

„Dabei ist einhellige Meinung, dass grundsätzlich wahlweise die Zuständigkeit an jedem Begehungsort (Handlungs-, Erfolgs- oder Schadensort) begründet sein kann (unter Verweis auf Rspr. des BayObLG, des OLG Hamms, des OLG Stuttgarts und des OLG Düsseldorfs, Anm. des Unterzeichners). 

Ein Verweisungsbeschluss, der sich mit den hier maßgeblichen zuständigkeitsbegründenden Voraussetzungen nicht genügend auseinandersetzt, könnte in Zukunft durchaus als willkürlich anzusehen sein.“

Mithin wird nach Auffassung des OLG München sogar einem dies missachtenden Verweisungsbeschluss entgegen § 281 ZPO dann keine Bindungswirkung mehr zukommen, da er als willkürlich anzusehen wäre.

Sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen?

Wir bieten hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung. In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen zum Vorgehen gegen den Hersteller (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) erwogen werden. Ebenso kann erwogen werden, aus der laufenden Musterfeststellungsklage noch auszusteigen (nur noch bis 29.09.2019 möglich) und die Ansprüche lieber individuell zu verfolgen. 

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).



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