Abgasskandal - Opel zu Schadenersatz verurteilt

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Opel ist im Abgasskandal mit Urteil vom 14. Juli 2022 vom Landgericht Verden zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 8 O 129/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Der Kläger hatte den Opel Zafira 2.0 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2015 gekauft. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs A20 verbaut. Als ihm bekannt wurde, dass bei diesem Motortyp die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten wurden, machte er Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte am LG Verden Erfolg. Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Opel müsse ihm daher Schadenersatz wegen vorsätzlicher Schädigung zahlen, so das Gericht. In einem ähnlichen Fall wurde Opel auch vom Landgericht Landshut wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 55 O 458/22).

Opel hat im Dieselskandal zwar nicht die Hauptrolle gespielt, eine weiße Weste hat der Autobauer allerdings auch nicht. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) musste Opel verschiedene Modelle zurückrufen. So veröffentlichte das KBA im Februar 2022 einen Rückruf für weltweit ca. 400.000 Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 Liter und 1,6 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Darüber hinaus hatte die Behörde 2018 einen Rückruf für Modelle des Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter sowie Zafira 1,6  und 2,0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 angeordnet.

Zuletzt gab es einen Rückruf für den Opel Grandland X der Baujahre 2020 und 2021. Bei dem Modell wurden laut KBA „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich der Prüfstandsmessung“ festgestellt.

„Opel ist also auch kein unbescholtenes Blatt im Dieselskandal. Die Urteile der Landgerichte Landshut und Verden zeigen, dass Opel-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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