Abgasskandal ,Porsche Cayenne – LG Flensburg spricht Schadensersatz zu

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Die Audi AG muss einen Porsche Cayenne Diesel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das hat das Landgericht Flensburg mit Urteil vom 10. Oktober 2019 entschieden (Az.: 4 O 25/19). 

„Für die gefahrenen Kilometer muss sich mein Mandant zwar eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Dafür sprach ihm das Gericht aber auch einen Zinsanspruch bereits ab Zahlung des Kaufpreises zu. Bei einem Kaufpreis von rund 115.000 Euro kommt da einiges an Zinsen zusammen, sodass die Nutzungsentschädigung zu großen Teilen wieder aufgefangen wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne mit 4,2-Liter-V8-Dieselmotor im Juni 2016 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem SUV machte er Ende 2018 Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG als Hersteller des Motors geltend. 

„Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte mein Mandant das Fahrzeug erst gar nicht gekauft. Zumal das angebotene Software-Update negative Auswirkungen auf den Motor, z. B. durch einen höheren Verbrauch und Verschleiß bei weniger Leistung haben kann“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Diese Sorgen muss sich der Kläger nach dem Urteil des LG Flensburg nicht mehr machen, denn er kann seinen Porsche Cayenne zurückgeben. Audi habe den Motor mit einer gesetzeswidrigen Motorsteuerungssoftware entwickelt und in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das Gericht.

Dass bei dem Porsche Cayenne eine Abschalteinrichtung verwendet wird, durch die auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausgestoßen werden als im Straßenverkehr, zeige sich auch dadurch, dass auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts ein Software-Update entwickelt werden musste, das nach Freigabe durch das KBA auf die betroffenen Fahrzeuge aufgespielt werden soll. Bei dem streitgegenständlichen Motor sei eine gesetzeswidrige Software in der Motorsteuerung verwendet worden, stellte das Gericht klar.

Die EG-Typengenehmigung und Einordnung in die Schadstoffklasse Euro 5 für das Fahrzeug sei nur durch die Abgasmanipulationen erreicht worden. Bei Kenntnis der Manipulationen hätten die Behörden das Fahrzeug gar nicht zulassen oder zumindest in eine andere Schadstoffklasse einstufen müssen. 

In der vorliegenden Form hätte das Fahrzeug jedenfalls nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, führte das Gericht aus. Mit dem Inverkehrbringen des Motors sei stillschweigend erklärt worden, dass er den gesetzlichen Vorschriften entspricht, was allerdings nicht der Fall ist.

Kunden und Behörden seien bewusst getäuscht worden und es sei ein System zur Verschleierung der Abgasmanipulationen geschaffen worden. Die Täuschung und das Verschweigen der Abgasmanipulationen seien auch ursächlich für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen. Bei Kenntnis der Manipulationen hätte der Kläger das Fahrzeug nach Überzeugung des Gerichts erst gar nicht gekauft. Die Schädigung sei damit schon mit Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags eingetreten.

Als Entwickler und Hersteller des Motors sei Audi für die Manipulationen verantwortlich und müsse sich die Schädigung auch zurechnen lassen. Der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden, so das LG Flensburg.

„Das Urteil zeigt, dass auch bei den großvolumigeren Dieselmotoren, die bei diversen Modellen von Porsche, Audi und VW verwendet werden, gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Zumal es schon etliche Rückrufe für verschiedene Modelle gibt“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de 



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