Abgasskandal: Rückruf für Mercedes Sprinter wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

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Rund 99.000 Halter eines Mercedes Sprinter müssen in Deutschland ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet und am 16. September 2021 in seiner Datenbank veröffentlicht.

Der Rückruf betrifft Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018. Die Fahrzeuge sind mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems ausgestattet. Die illegalen Funktionen müssen entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Weltweit sind mehr als 260.000 Mercedes Sprinter von dem Rückruf betroffen, in Deutschland werden nach Angaben des KBA knapp 99.000 Fahrzeuge unter dem Code NC3II6515R in die Werkstatt gerufen.

Vor rund zwei Jahren wurde bekannt, dass bei Modellen des Sprinter mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt wurde. Jetzt soll das Software-Update aufgespielt werden.

Bei der Funktion, die das KBA als illegale Abschalteinrichtung eingestuft hat, handelt es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die auch in anderen Mercedes-Modellen mit dem Dieselmotor OM 651 steckt. Die Funktion bewirkt, dass sich die Aufwärmung des Motoröls verzögert und der Stickoxid-Ausstoß so reduziert wird. Allerdings gilt dies nahezu nur auf dem Prüfstand. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion kaum aktiviert mit der Folge, dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Laut KBA handelt es sich daher um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Für Modelle des Mercedes Sprinter der Baujahre 2015 bis 2018 mit der Schadstoffklasse Euro 6 ist bereits Anfang 2020 ein Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch das KBA angeordnet worden. In Deutschland waren davon rund 1.000 Fahrzeuge betroffen.

Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA handelt, müssen die Fahrzeughalter das Software-Update aufspielen lassen, wenn sie nicht den Verlust der Zulassung ihres Fahrzeugs riskieren wollen. „Sie haben aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg sind zu der Auffassung gekommen, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig ist.

Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass im normalen Straßenverkehr der Emissionsausstoß höher ist als auf dem Prüfstand. Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/mercedes-abgasskandal



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