Abgasskandal rund um Vierzylinder-Dieselmotor EA288: Wieder Urteil auf Schadendsersatz gegen Volkswagen AG!

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Das Landgericht Münster hat die Volkswagen AG zu Schadensersatz für einen manipulierten Skoda Octavia mit der Dieselmotor EA288 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt. Das zeigt, dass nicht nur Euro 6-Fahrzeuge von Dieselgate 2.0 betroffen sind.

Es ist ein interessantes Urteil im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG. Denn das Landgericht Münster hat die Volkswagen AG nun für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Octavia verurteilt, der zwar mit dem Dieselmotor EA288 ausgestattet, aber nach der Abgasnorm Euro 5 zertifiziert ist (Urteil vom 29.07.2021, Az.: 11 O 12/21). Damit bezieht sich Dieselgate 2.0 nun auch auf Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und erweitert damit das Spektrum der Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher.

Für das Gericht ist dabei unstreitig, dass das streitgegenständliche Fahrzeug über eine Fahrkurvenerkennung verfügt, schreibt die klageführende Kanzlei. Zudem hatte der Kläger laut der Kanzlei behauptet, dass infolge dieser Prüfstanderkennung die Abgasrückführungsrate erhöht und somit auf dem Prüfstand weniger Stickoxid ausgestoßen werde. Im normalen Fahrbetrieb schalte der Motor dagegen in einen anderen Modus mit niedrigerer Abgasrückführungsrate und höherem Stickoxidausstoß. Die Volkswagen AG sei diesen Vorwürfen nicht ausreichend entgegen getreten und ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen. Der Hersteller sei nicht in der Lage gewesen, dem Gericht eine zufriedenstellende Erklärung für das Vorhandensein einer Fahrkurvenerkennung zu nennen.

„Das ist eine gute Entwicklung im Dieselabgasskandal, denn es haben nun mehr geschädigte Verbraucher als zuvor die Möglichkeit, für die Abgasmanipulationen an ihren Fahrzeugen Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu erhalten. Da der Kläger im streitigen Verfahren den Fahrzeugkauf finanziert hatte, wurde die Volkswagen AG zudem dazu verurteilt, ihm die für den Kredit aufgewandten Kosten zu erstatten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) mit Bezug zur entsprechenden Pressemitteilung. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Die VW-Tochtermarke Skoda ist selten Gegenstand von Dieselverfahren. Es ist aber zu erwarten, dass dies – gerade im Zusammenhang mit dem VW-Dieselgate 2.0 – zunehmen wird. Vergangenes Jahr hatte das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 29.06.2020, Az.: 13 0 88/20) einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0 TDI mit 150 PS Schadensersatz zugesprochen. Und kürzlich hat Landgericht Heidelberg im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG beschlossen (27.05.2021, Az.: 3 O 66/21), ein schriftliches Sachverständigengutachten zur Klärung wesentlichen Fragen rund um die Abgasmanipulationen an einem Skoda Octavia 2.0 TDI mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 und der Abgasnorm Euro 6 einzuholen.

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich. „Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen. Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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