Abgasskandal – Schadenersatz bei Porsche Cayenne 3.0 vor Eintritt der Verjährung geltend machen

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Der Abgasskandal hat auch den Porsche Cayenne 3.0 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 6 getroffen. Anfang 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für den Cayenne mit 3 Liter V6-TDI-Motor der Baujahre 2014 bis 2017 an. Unter dem Code AH09 wurden knapp 7.000 Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Porsche hat die Dieselmotoren im Cayenne oder Macan nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen. Die Motoren wurden auch in diversen Audi-Modellen und im Porsche Touareg verwendet. Das KBA hat für eine Reihe dieser Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet, u.a. auch für den Porsche Cayenne 3.0 Liter mit der Schadstoffklasse Euro 6.

Die betroffenen Porsche-Besitzer müssen sich mit der Installation eines Software-Updates nicht zufriedengeben, sondern können Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Der BGH hat im Abgasskandal mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass Volkswagen die Kunden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). „Dieses Urteil lässt sich auch für größeren Dieselmotoren mit drei Liter und mehr Hubraum anwenden. Hier haftet Audi als Motorenherstellerin auf Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Dass Audi wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadenersatz leisten muss, haben schon zahlreiche Gerichte entschieden, u.a. auch die Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz, Frankfurt und Naumburg. Rückenwind für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus (Az.: C-693/18). Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich.

Das KBA hat u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Sie bewirkt, dass sich der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass sich der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht. „Diese Funktion dient nicht dem unmittelbaren Schutz des Motors. Auf eine zulässige Ausnahme kann sich Audi nicht berufen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal mehrfach Schadenersatz für Halter eines Porsche Cayenne durchgesetzt. Wer seine Ansprüche noch geltend machen möchte und 2018 den Rückruf erhalten hat, muss jetzt handeln. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist drohen die Schadenersatzansprüche Ende 2021 zu verjähren.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/porsche-abgasskandal



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