Abgasskandal – Schadenersatz bei VW Passat mit Dieselmotor EA 288

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VW kann den Dieselskandal auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 nicht abschütteln. Wie schon eine Reihe Gerichte zuvor, hat nun auch das Landgericht Bielefeld entschieden, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 8 O 440/20). In dem Verfahren ging es um einen VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288.

Vorgänger des EA 288 ist der Dieselmotor des Typs EA 189, der es durch den Abgasskandal zu einer zweifelhaften Bekanntheit gebracht hat. Mit dem Nachfolgemodell EA 288, der in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut wird, ist das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen allerdings nicht vom Tisch. „Auch wenn VW behauptet, dass es bei diesem Motor keine Abgasmanipulationen gebe, sehen Gerichte das zunehmend anders und sprechen den Käufern Schadenersatz zu“, sagt Rechtsanwalt Frederic M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So auch das LG Bielefeld. Der Kläger hatten den VW Passat 2,0 Liter TDI mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 im Juli 2017 als Neuwagen gekauft. Für das Modell liegt zwar kein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor, der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das Fahrzeug verfüge über die sog. Fahrkurvenerkennung. Mit dieser Funktion könne erkannt werden, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet. Die Abgasreinigung erfolge dann in einem anderen Modus, um die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Im realen Straßenverkehr steigen die Emissionen aber wieder an, so der Kläger.

Mit der Argumentation, dass die Funktion nur zum Einsatz komme, um Messergebnisse nicht zu verfälschen und sie für die Einhaltung der Grenzwerte nicht notwendig sei, kam VW beim Landgericht Bielefeld nicht durch. Dies sei nicht nachvollziehbar, so das Gericht, das den Ausführungen des Klägers weitgehend folgte und ihm Schadenersatz zusprach. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

„Die Rechtsprechung wird auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 immer verbraucherfreundlicher. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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