Schadenersatz im Abgasskandal für VW Passat mit Dieselmotor EA 288

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht Mönchengladbach entschied mit Urteil vom 12. April 2022, dass VW in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 3 O 266/21).

Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 und wird bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Nach Darstellung von VW gibt es bei diesem Motor keine unzulässigen Abschalteinrichtungen. Schadenersatzklagen hätten daher keine Aussicht auf Erfolg. Schwering Rechtsanwälte hat allerdings zum wiederholten Mal das Gegenteil bewiesen und Schadenersatz bei einem Fahrzeug des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 durchgesetzt.

Konkret ging es in dem Verfahren am Landgericht Mönchengladbach um einen VW Passat, den der Kläger im Januar 2019 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von knapp 59.800 Kilometern zum Preis von knapp 18.600 Euro gekauft hatte. In dem Pkw ist der Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Für das Modell liegt kein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Fahrzeug werde unter anderem die sog. Fahrkurvenerkennung verwendet. Dadurch werde erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist dies der Fall, arbeite die Abgasreinigung effizienter, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Das Fahrzeug zeige damit im Prüfmodus ein anderes Emissionsverhalten als im normalen Straßenverkehr, so der Kläger.

Das LG Mönchengladbach folgte den Ausführungen des Klägers. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

VW habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Die Motorsteuerung sei so programmiert, dass das Emissionskontrollsystem im Prüfzyklus in einem anderen Betriebsmodus arbeite als im normalen Fahrbetrieb. Folge sei eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes im Prüfmodus, aber nicht im realen Straßenverkehr, so das Gericht. Eine Steuerung, die dafür sorgt, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand ein anderes Emissionsverhalten zeigt als im Realverkehr, stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Ob die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auch ohne die Abschalteinrichtung eingehalten werden, sei unerheblich, so das LG Mönchengladbach.

Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im Dieselmotor des Typs EA 288 sei der Käufer im Ergebnis genauso getäuscht worden wie durch die unzulässige Abschalteinrichtung im Vorgängermotor EA 189. Die Täuschung sei auch ursächlich für den Schaden, der schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden sei, führte das LG Mönchengladbach aus. Es liege auf der Hand, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung in Verbindung mit dem drohenden Verlust der Zulassung gehabt hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das Gericht.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (18.600 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 23.300 Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 2.300 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Anspruch auf Zahlung von rund 16.300 Euro.

„Das Urteil der LG Mönchengladbach fügt sich in eine Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 ein. Das zeigt, dass VW den Abgasskandal noch lange nicht zu den Akten legen kann und weiterhin gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/vw-abgasskandal



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