Abgasskandal – Viele Diesel nach Messungen der DUH mit zu hohen Emissionswerten
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Im Herbst 2015 flog der Abgasskandal auf. Auch fünf Jahre später halten viele Dieselfahrzeuge die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht ein. Das zeigen aktuelle Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Wie die DUH mitteilte, hat sie mit ihrem angeschlossenen Emissions-Kontroll-Institut (EKI) Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen unterschiedlicher Hersteller im realen Straßenbetrieb durchgeführt. Das Ergebnis: Bei sinkenden Außentemperaturen steigt bei einer Vielzahl von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 der Stickoxid-Ausstoß massiv an. Auch wenn die Fahrzeuge nicht von amtlichen Rückrufen betroffen sind, weisen sie nach Ansicht der DUH unzulässige Abschalteinrichtungen auf.
Wie die DUH in ihrer Pressemitteilung vom 14. April 2021 weiter ausführt, seien beispielsweise beim Audi A5 3,0 TDI Sportback, beim Land Rover Range Rover Evoque eD4 oder auch beim „Bulli“ VW T5 2,0 TDI California deutliche Überschreitungen des Grenzwertes festgestellt worden. Ein Rückruf des KBA liege aber nicht vor, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe.
Besonders negative Messergebnisse lieferte ein Volvo XC60 D5 AWD mit der Abgasnorm Euro 6. Bei sinkenden Außentemperaturen werde der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß bis um das 18-fache überschritten, so die DUH. Bei einem Mercedes C 220 Diesel sei der Grenzwert um das 7,8-fache überschritten worden.
Auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288, Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, stellte die DUH erhöhte Stickoxid-Emissionen fest. Bei einem Skoda Octavia 1,6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 sei der Grenzwert durchschnittlich um das 4,9-fache überschritten worden. Mit ähnlich hohen Werten fiel auch ein VW Golf GTD 2,0 TDI auf.
Als Grund für die Überschreitung der Grenzwerte sieht die DUH temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen. Bei solchen Thermofenstern wird die Abgasrückführung bei sinkenden Außentemperaturen reduziert bzw. ganz abgeschaltet, was zu einem steigenden Stickoxid-Ausstoß führt.
„Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu erhöhten Emissionswerten führen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ausnahmen seien nur zulässig, wenn sie den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden, die zu einer konkreten Gefahr während der Fahrt führen, schützen. Funktionen, die den Verschleiß oder Verschmutzung des Motors verhindern sollen, gehören nicht zu den zulässigen Ausnahmen, so der EuGH. „Damit dürfte klar sein, dass auch Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen zu werten sind“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
Etwas positives haben die Messungen der DUH jedoch auch ergeben. Dieselfahrzeuge, die nach der Abgasnorm Euro 6d zugelassen sind wie z.B. der Volvo V60 D3 oder der Mercedes E 300 d, haben die Grenzwerte eingehalten, so die DUH.
Bei vielen anderen Dieselfahrzeugen ist der Emissionsausstoß jedoch nach wie vor zu hoch. Unabhängig davon, ob ein Rückruf des KBA vorliegt, können betroffene Autokäufer ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal
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