Abgasskandal: VW bestreitet EA288-Erfolge der Opfer-Anwälte - BGH sagt Termin zum Thermofenster ab

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Leider hat der BGH die für den 27. Oktober festgesetzte Verhandlung zum "Thermischen Fenster" abgesagt. Unter Umständen hätte ein verbraucherfreundliches Urteil eine Welle von Verfahren ausglöst und die Karten im Abgasskandal komplett neu gemischt. Der betroffene Verbraucher hatte die Klage zurückgezogen. Das "Warum" ist völlig unklar, wobei es mehrere Erklärungen gibt.

Wer derzeit nach „EA288 Abgasskandal“ die Suchmaschinen bedient, der landet zwangsläufig auf einer Seite, auf der der Volkswagen-Konzern ein krudes Spielchen mit seinen Kunden spielt: Die Seite behauptet: „Klagen lohnt sich nicht! Volkswagen gewinnt alle Verfahren!“  Die einzigen Niederlagen seien auf Verfahrensfehler zurückzuführen. Der Ganze EA288-Abgasskandal sei eine Erfindung der Abgasskandal-Anwälte und würde lediglich nur deren Kassen füllen.

Titel des plumpen Ablenkungsmanövers:  »Warum sich eine EA288 Klage nicht lohnt« . Die Strategie dahinter ist klar: Der Konzern will potenziellen Mandanten, die im Internet recherchieren, vermitteln: „Klagt nicht, ihr verliert und es lohnt sich nicht.“

Rechtsanwalt Schwering: „Angeblich gibt es nur drei Verfahren, die Volkswagen verloren hat. Es wurden bereits zahlreiche Verfahren gewonnen – z.B. unser Verfahren um einen T6 Transporter. Dieses wurde ohne Hilfe durch Verfahrensfehler der Volkswagen-Anwälte gewonnen, sondern allein auf Basis einer Entscheidung des Landgerichts München (Az.: 3 O 4218/20) zum Thermischen Fenster! Das Internet ist voll von gewonnenen EA288-Klagen!“

Laut Volkswagen ist der EA288 Modell übergreifend nicht vom Dieselskandal betroffen. Auch hier steckt Kalkül dahinter. Schwering: „Für viele Opfer des Dieselskandals ergibt sich erst eine Betroffenheit, wenn Volkswagen irgendetwas zugibt oder irgendwo schwarz auf weiß auf einer VW-Seite geschrieben steht, dass ein Autotyp betroffen ist!“

Die aktuelle Kampagne soll im Vorfeld der Entscheidungen von EuGH und BGH zum Thermischen Fenster möglichst viele Autofahrer davon abhalten, zu klagen. Schwering: „Dazu wird wie ein Virus eine falsche Behauptung in Umlauf gebracht!“

Was bleibt ist der Generalverdacht, und so kann die Homepage des Volkswagenkonzern, die teuer mit bezahlten Google-Anzeigen beworben wird, schnell zum Boomerang für den Konzern werden. Grund: Das Thermische Fenster wird weiterhin nicht bestritten – nur die Zulässigkeit. Der BGH sollte am 27. Oktober eigentlich konkret zur Zulässigkeit des Thermischen Fensters. Hier geht es zwar um einen Mercedes, aber die hier vorgegebene Rechtsmeinung sollte für alle Verfahren prägend sein, denn alle Hersteller beziehen sich auf die EU-Richtlinie, nach der ein Thermofenster zulässig ist, wenn es dem Schutz vor Bauteilen vor Überhitzung dient.

Rechtsanwalt Schwering: "Die Hersteller – allen voran VW – nutzen das Thermische Fenster, um Grenzwerte einhalten zu können. Das Thermische Fenster sorgt dafür, dass Autos im realen Fahrbetrieb deutlich mehr Abgase ausstoßen, als unter Prüfbedingungen!“ leider wurde der Termin abgesagt.

Wenn der BGH nun am 14. Dezember im nächhsten noch anstehenden Verfahren doch noch die Unzulässigkeit dieses „Bauteileschutzes“ feststellt, dann gibt es einen ganz neuen Dieselskandal mit Millionen von Ansprüchen auf Schadenersatz gegen die Hersteller.


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