Abgasskandal: Was tun, wenn die Zwangsstilllegung des Dieselfahrzeugs droht?

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Mit den Angaben in den Hochglanz-Prospekten haben die Autofirmen ihre Kunden in die Irre geführt. Ständig kommen neue Details zur Manipulation der Abgaswerte ans Licht. Für die Bürger verfestigt sich der Eindruck, dass die Autokonzerne an ihrer Salamitaktik festhalten und immer nur das einräumen, was ohnehin nicht mehr zu leugnen ist. Die Enthüllungen und Rückrufe zeigen, dass insbesondere Audi als Premiummarke des VW-Konzerns tief in den Abgasskandal verstrickt ist. Am 26. Juni 2018 wurde bekannt, dass nach der Staatsanwaltschaft nun auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Dieselskandal bei Audi vor Ort in Ingolstadt unter die Lupe nimmt. Fakt ist: Den Käufern der manipulierten Fahrzeuge drohen Software-Updates, Fahrverbote und ein enormer Wertverlust ihrer Pkw. Davon sind zunehmend auch Mercedes-, Porsche- und BMW-Kunden betroffen.

Zuletzt wurden durch das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen bei folgenden Fahrzeugtypen festgestellt und verpflichtende Rückrufe eingeleitet:

  • Audi A6 und A7 3.0 Liter Diesel Euro 6
  • Mercedes Vito 1.6 Liter Diesel Euro 6
  • Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI
  • Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI

Und das Schrecken nimmt kein Ende: Daimler muss in Deutschland 238.000 Fahrzeuge wegen unzureichender Abgasreinigung zurückrufen. Es geht dabei u. a. um Modelle der neueren Dieselflotte Euro 6 des Geländewagens GLC und der C-Klasse. Auch BMW ist betroffen und musste kürzlich rund 12.000 Dieselautos in die Werkstatt rufen. In den Modellen der 5er- und 7er-Baureihe mit der Abgasnorm Euro 6 ist angeblich eine illegale Abschalteinrichtung verbaut.

Für die betroffenen Dieselinhaber ist die aktuelle Situation ein Problem: Die Kfz-Zulassungsstellen haben bundesweit Briefe mit der Aufforderung verschickt, die Fahrzeuge nachrüsten zu lassen. Das vorgeschriebene Update kann aber eventuell negative Auswirkungen auf den Motor haben und zu erhöhtem Verbrauch und Verschleiß führen. Ferner ist die abgasmanipulierte Software ein Beweismittel, wenn der Kunde gegen den Hersteller vor Gericht klagen möchte. Es gibt also gute Gründe, das Update zu verweigern und den Rückruf zu ignorieren. Wer sein Fahrzeug jedoch nicht umrüsten lässt, dem droht dessen Stilllegung. Diesbezüglich müssen zunächst rund 15.000 Besitzern von VW- und Audi-Dieseln mit Abgasmanipulation befürchten, dass die Autos demnächst aus dem Verkehr gezogen werden.

In diesem Zusammenhang ärgern sich viele Wagenbesitzer über das rigorose und unnachgiebige Vorgehen einiger Zulassungsstellen (z. B. KVR München und LRA München). Nur manchmal lenken die Behörden (z. B. im Chiemgau) ein und setzen das Verfahren – nach Widerspruchseinlegung – bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Zivilgerichts aus.

Durch die Drohung der Behörden sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass: „Es bleibt grundsätzlich bei der Empfehlung, die Installation des Updates so lange wie möglich hinauszuzögern.“ In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit mit dem Hersteller und mit der Behörde.

Wer sich gegen die Manipulationen der Autobauer wehren möchte, kann auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags klagen. VW hat in den letzten Monaten zigmal vor diversen Gerichten verloren; unter anderem hat Dr. Klass gegen VW den Tiguan-EA189-Musterprozess vor dem LG Traunstein gewonnen (Urteil vom 18.05.2018; VW hat Berufung zum OLG München eingelegt). Es handelte sich dabei um schallende juristische Ohrfeigen für VW. Auch Daimler musste inzwischen die ersten Niederlagen hinnehmen, und zwar vor dem Landgericht Hanau, Az. 9 O 76/18, das der Klage eines Vito-Fahrers auf Schadensersatz stattgegeben hat und Daimler dazu verurteilte, das manipulierte Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurückzunehmen abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer. Ferner wurde bekannt, dass das Landgericht Karlsruhe unter dem Az. 18 O 24/18 Daimler dazu verurteilt hat, einen manipulierten Mercedes-Benz C200 d T-Modell zurückzunehmen.

Wer denkt, dass er sich unter falschen Voraussetzungen für sein Dieselauto entschieden hat oder das Gefühl hat, auf einer Zeitbombe zu sitzen, sollte Rechtsrat einholen. Dr. Klass bietet eine kostenfreie Erstberatung am Telefon oder in der Kanzlei (München und Rosenheim) an. Die Aussichten, die eigenen Rechte gegen die Konzerne durchsetzen zu können, stehen gut, nachdem immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich entscheiden. Die klageweise Geltendmachung eines solchen Anspruchs ist auch deswegen interessant, weil Dieselfahrzeuge auf dem Gebrauchtmarkt nur noch mit erheblichen Abschlägen verkauft werden können. Mit den Dieselherstellern lassen sich im Prozess oft vergleichsweise Einigungen finden. Spätestens dann sind die Probleme mit einer drohenden Zwangsstilllegung erledigt.

DR.KLÜVER DR. KLASS ZIMPEL & KOLLEGEN


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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