Abgasskandal – welche Audi A6 sind betroffen? KBA macht keine Ausnahmen

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Tausende von Audi-, Touareg- oder Porsche-Fahrern kennen aktuell das Problem. Ihr Auto ist vom Dieselskandal betroffen, aber es liegt noch kein offizielles Schreiben des Kraftfahrtbundesamts vor. Konsequenz: Die Besitzer der Schmutz-Diesel werden absichtlich in Unwissenheit belassen, um Klagen zu vermeiden.

Was besonders ärgerlich ist, erfährt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal, tagtäglich in Gesprächen mit klagewilligen Opfern des Dieselskandals. Viele Rechtsschutzversicherungen erklären zwar jovial ihre Bereitschaft, die Kosten eines Verfahrens zu übernehmen, setzen aber das Vorliegen eines offiziellen Rückrufschreibens voraus und setzen so den Maßstab für Betroffenheit. Dr. Hartung: „Gerade bei Modellen, die von V6 oder V8-Aggregaten von Audi angetrieben werden, ist die Klärung der Deckung durch die Rechtsschutzversicherung derzeit ein ärgerliches Unterfangen!“

Alle Welt weiß, dass Audi geschummelt hat, aber es entbrennt ein Streit darüber, ob bestimmte Typen betroffen sind, oder wie vom KBA grundsätzlich erklärt „Die Modelle der Schadstoffklasse 6“. Hersteller und Händler geben die Betroffenheit nicht zu, verweisen auf fehlende Informationen seitens des KBA oder nicht abgeschlossene Untersuchungen.

Dr. Hartung rät rechtsschutzversicherten Opfern des Dieselskandals, sich nicht gefallen zu lassen, dass die Versicherungen das „Spiel auf Zeit“ mitspielen: „Gerade bei den V6-Audis der Schadstoffklasse 6 besteht kein Anlass, davon auszugehen, dass nur einige bestimmte Fahrgestellnummern betroffen sind. Daher ist das Verhalten der Rechtsschutzversicherer nicht hinzunehmen. Es sollte zeitnah mit Deckungsschutzklagen auf diese unzulässigen und vertragswidrigen Verweigerungen reagiert werden.“



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