Abgasskandal: Wieder Schadenersatzurteil gegen die Audi AG!

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Die Audi AG wurde vor dem Landgericht Krefeld im Dieselabgasskandal für die Manipulationen an einem Dreiliter-Turbodieselmotor mit sechs Zylindern, der in einem VW Touareg verbaut ist, zu Schadenersatz verurteilt.

Immer wieder werden Automobilkonzerne in ihrer Funktion als Motorenhersteller im Dieselabgasskandal zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt – auch dann, wenn die Motoren in einem Fahrzeug einer anderen Marke verbaut worden ist. Das Landgericht Krefeld hat daher die Audi AG (Urteil vom 3. März 2022, Az.: 3 O 285/21) verurteilt, gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke VW Touareg 3.0 V6 TDI an den Kläger einen Betrag in Höhe von 41.700 Euro nebst Zinsen aus 15.710,68 Euro in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. August 2021 abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs zu erstatten. Die Audi AG wurde ebenso verurteilt, den Kläger von den noch nicht fälligen Darlehensraten aus dem Darlehensvertrag gegenüber der Volkswagen Bank freizustellen und an den Kläger weitere 1.877,11 Euro an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 16. Oktober 2017 zu einem Kaufpreis von 41.700 Euro erworben. Zum Zeitpunkt des Verkaufs hatte es als Gebrauchtfahrzeug eine Laufleistung von 25.312 Kilometer. In dem Wagen ist ein von der Beklagten hergestellter 262 PS starke 3.0 V6-Turbodieselmotoren (Euro 6), eingebaut. Im Zeitpunkt der Klageerhebung wies das streitgegenständliche Fahrzeug eine Laufleistung von 70.000 Kilometern auf.

„Das Gericht hat die Schadenersatzpflicht der Audi AG deutlich bejaht. Der Mitarbeiter der Beklagten, der die Manipulation an der Motorsoftware vorgenommen oder veranlasst hat, habe massenhaft und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt und zugleich Kunden manipulierend beeinflusst, indem er das Emissionskontrollsystem durch eine schadstoffmindernde Aufheizstrategie, die nahezu ausschließlich im Prüfstandmodus anspringt, anders steuerte als im regulären Fahrbetrieb“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Krefeld erstritten.

„Schon kleinere Abweichungen von den Bedingungen des Prüfzyklus (NEFZ) hinsichtlich Fahrprofil und Umgebungsbedingungen führten im realen Fahrbetrieb zur Abschaltung der Aufheizstrategie und zu einer Verschlechterung der Stickoxidwerte (NOx) und damit zu höheren NOx-Werten im realen Fahrbetrieb“, heißt es im Urteil weiter. So habe der Mitarbeiter die Erwartung der Autokäufer hintergangen, dass die Abgas- und Verbrauchswerte zwar nicht mit denen des realen Fahrbetriebs übereinstimmen müssten, aber doch in einer gewissen Korrelation zueinanderstehen und eine Aussage über den realen Fahrbetrieb sowie den Vergleich zu anderen Fahrzeugen zuließen: Niedrige Werte im Prüfstandmodus ließen auch niedrige Werte im realen Fahrbetrieb erwarten und umgekehrt.

„Der Vortrag der Audi AG hat vor Gericht nicht verfangen. Wenn die Audi AG mitteilt, der beanstandete Warmlaufmodus komme nur in den ersten Betriebsminuten nach einem Kaltstart zum Tragen und betreffe den durchschnittlichen Dieselfahrer nicht, sei das unbeachtlich. Denn der Umstand, dass die schadstoffmindernde Aufheizstrategie dementgegen im realen Fahrbetrieb überwiegend abgeschaltet ist, bildet ja gerade den Kern der Manipulation, die bewiesen ist durch den allgemein zugänglichen KBA-Bescheid“, bezieht sich Dr. Hartung auf das Gerichtsurteil und sieht darin weitere Chancen für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal gegen die Audi AG.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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