Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei Bezug einer Rente

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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis wegen Bezug einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung nicht mehr verfällt, sondern Jahr für Jahr der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch erhalten bleibt, der durch den Arbeitgeber abzugelten ist.

Hintergrund ist die geänderte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsabgeltungsanspruch.

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