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Ablehnung der Teilhabe am Arbeitsleben immer zum Anwalt

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Bei Ablehnung eines Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben sollte zunächst immer Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht genommen werden. Nur so kann ermittelt werden, auf welcher Basis die Deutsche Rentenversicherung ihre Entscheidung getroffen hat. Es ist in der Praxis immer wieder zu verzeichnen, dass unter Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt werden. Der Antragsteller habe sich vom Ausbildungsberuf gelöst und sonstige Tätigkeiten verrichtet. Daher bestehe kein „Berufsschutz“.

Zur Frage der Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 12.03.2019, – B 13 R 27/17 R – wie folgt entschieden:

„(…) Der Beklagten ist nicht darin zu folgen, dass „bisheriger Beruf“ der K nicht mehr die Tätigkeit als Physiotherapeutin sein könne, da diese zuletzt 2003, also fast zehn Jahre vor Antragstellung, ausgeübt worden sei. Weder der Wortlaut des § 10 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI noch die Regelungsgeschichte der rehabilitationsrechtlichen Vorschriften bieten Anhaltspunkte für eine Einschränkung des in § 9 SGB VI formulierten Teilhabeanspruchs wegen Zeitablaufs. (…)“

Ergänzungen des Experten für Rentenrecht:

Diese Entscheidung kann als Grundsatzurteil bewertet werden. Bisher wurde die Frage, an welche Tätigkeit für die sozialmedizinische Leistungsfähigkeit anzuknüpfen war, unterschiedlich beantwortet. Die Antragsteller, welche alle Möglichkeiten einer beruflichen Tätigkeit in der Vergangenheit genutzt hatten, wurden gegenüber solchen Antragstellern, welche allein in ihrem Ausbildungsberuf verharrten, benachteiligt. Nunmehr wird an die letzte versicherungspflichtige Tätigkeit angeknüpft. Es kommt nicht darauf an, wie lange diese zurückliegt oder ob in der Zwischenzeit andere Tätigkeiten (von geringer Dauer oder von geringen Umfang) ausgeübt wurden.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. 

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit.


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