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Ablehnung des Gründungszuschusses vom Anwalt prüfen lassen

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Durch Unterstützung des Starts in die Selbständigkeit soll der Gründungszuschuss nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern. Dabei ist eine wichtige Frage, ob der Vorrang der Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung als zentrales Argument für eine Ablehnung des Antrages gelten kann. Aktuell werden regelmäßig Textbausteine verwendet, die auf x-beliebige Fälle Anwendung finden können. Der Einzelfall wird dabei kaum in den Blick genommen. Die aktuelle Rechtsprechung zum Gründungszuschuss tendiert nunmehr dazu, diese Praxis für rechtswidrig zu erklären.

Zur Frage der Rechtswidrigkeit bei pauschalem Verweis auf den Vermittlungsvorrang bei Gründungszuschuss hat das Sozialgericht Stuttgart (SG) mit Gerichtsbescheid vom 02.10.2018 – S 6 AL 1479/18 – (Veröffentlichung: 02.08.2019) wie folgt entschieden:

„(…) Eine Ermessensunterschreitung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Agentur für Arbeit keine individuelle Prüfung des Falles vornimmt, sondern unter Angabe eines angeblich bestehenden Vermittlungsvorrangs pauschal die Gewährung des Gründungszuschusses ablehnt (…)“

Ergänzungen des Experten für Sozialversicherungsrecht:

Die Praxis der Bundesagentur sieht nicht selten so aus, dass während der Arbeitslosigkeit wenig bis gar keine Vermittlungsangebote unterbreitet werden können. Wenn dann der Antrag auf Gründungszuschuss geprüft wird, wird zu einem beliebigen Datum mit oft nicht überprüfbaren Suchkriterien ein Suchlauf auf dem Jobportalen durchgeführt und zu den Akten genommen. Eine Anhörung zu den angeblich offenen Stellen erfolgt nicht. Vielmehr wird der Suchlauf später als Begründung für die sehr gute Möglichkeit der Reintegration in den Arbeitsmarkt herangezogen. Bislang sind die Sozialgerichte hier geteilter Auffassung. Teilweise wurde diese Praxis als ausreichend angesehen. In letzter Zeit setzt sich jedoch zunehmend die Ansicht durch, dass mit der beschriebenen Praxis der Einzelfallprüfung nicht genüge getan wird.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten.

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