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Bei Ablehnung von Krankengeld einstweilige Anordnung beantragen – Anwalt hilft

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Die Einstellung oder Ablehnung von Krankengeld bedeutet oft eine existenzielle Notlage.

Neben dem Umstand, dass der Antragsteller aufgrund Krankheit außerstande ist, seiner Tätigkeit nachzugehen, fällt zusätzlich das Einkommen zum Bestreiten des Lebensunterhalts weg. Die Krankenkassen wähnen sich bis aktuell dabei in relativer Sicherheit. Ein Widerspruchs- und Klageverfahren dauert unter Umständen Jahre.

Wenige Antragsteller haben so lange Zeit, auf „ihr“ Geld zu warten. Ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht bringt zwar schnell Klarheit. Jedoch haben die Sozialgerichte bislang ein solches Eilverfahren regelmäßig mit dem Verweis auf die Möglichkeit von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) abgelehnt.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat mit Beschluss vom 28.08.2019, – L 1 KR 298/19 B ER – zur Frage eines Eilverfahrens auf Bewilligung von Krankengeld wie folgt entschieden:

„(…) Auch nach Auffassung des hiesigen Senats ist davon auszugehen, dass es Versicherten, denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Krankengeldanspruch zusteht und die deshalb im Eilverfahren erfolgreich einen entsprechenden Anordnungsanspruch geltend machen können, grundsätzlich nicht zuzumuten ist, stattdessen Leistungen nach dem SGB II zu beantragen (vgl. der vom SG angeführte Beschluss des 9. Senats im Hause vom 19. September 2006 – L 9 B 343/06 KR ER – (…)“

Hinweis des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:

Das LSG bestätigt die Entscheidung des Sozialgerichts erster Instanz. Damit verfestigt sich die Tendenz der Sozialgerichte, nunmehr Eilverfahren auf Bewilligung von Krankengeld, trotz der Möglichkeit auf Hartz IV, zuzulassen.

Dabei ist auf zwei weitere Entscheidungen vom bayerischen LSG, Beschluss vom 22.01.2013 – L 5 KR 492/12 B ER – und LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.11.2012, - KR 182/12 B ER – verweisen worden. Jedoch muss weiterhin der Anspruch auf Krankengeld glaubhaft gemacht werden. Dabei sind regelmäßig schwierige Fragen zu Vorerkrankungen, Anrechnungszeiten oder Zugang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu beantworten.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten.

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit.


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