Abmahnfalle Datenschutz-Generator

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Die Münchener Anwaltskanzlei Kuntze Mayer Beyer mahnt im Namen der österreichischen AdSimple GmbH Nutzer von Generatoren für Impressum und Datenschutzerklärung ab. Die kostenfreien Generatoren können unter www.adsimple.at oder unter www.adsimple.de genutzt werden. Grund für die Abmahnung soll eine unterlassene Nennung der AdSimple GmbH sowie eine unterlassene Verlinkung auf deren Angebote sein. Nach Auffassung der AdSimple GmbH hätten Nennung und Verlinkung auf der Website des Nutzers erfolgen müssen.

Die Kanzlei beruft sich dabei nicht nur auf eine Vertragsverletzung wegen unterlassener Nennung des Unternehmens, sondern auch auf einen angeblichen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und ein angeblich wettbewerbswidriges Verhalten. Neben einer Unterlassungserklärung werden insgesamt etwa EUR 2.600 gefordert. Im Falle einer schnellen Zahlung soll sich der „Schaden“ nur auf EUR 1.500 belaufen.

In der unterlassenen Nennung und Verlinkung kann logischerweise kein Wettbewerbsverstoß liegen. Weder befinden sich die Opfer der Abmahnfalle und der Abmahnende in einem Wettbewerbsverhältnis noch sind die Voraussetzungen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens erfüllt. Darüber hinaus ist die behauptete Verletzung des Urheberrechtsgesetzes äußerst fragwürdig. Denn den generierten Texten dürfte es mit hoher Wahrscheinlichkeit an der erforderlichen Schöpfungshöhe fehlen. Auch ist die „Inhaberschaft“ der angeblichen Rechte in keiner Weise dargelegt. Es ist zudem unklar, woraus den Betreibern der Abmahnfalle ein „Schaden“ erwachsen sein soll.

Bitte zahlen Sie keinesfalls ungeprüft den geforderten Betrag und geben Sie nur eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Ich berate Sie gern, wenn Sie Opfer einer solchen Abmahnfalle sind.


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