Abmahnung auf eBay durch Frieder Näther „58klaus“: Verstoß gegen Informations-Pflichten, OS-Link

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Der Abmahner

Herr Frieder Näther vertreibt unter dem eBay-Namen „58klaus“ als Unternehmen u. a. Rasierklingen. Seine Abmahnung wird durch die Kanzlei Hoesmann ausgesprochen.

Der Vorwurf

Der Abgemahnte vertreibt ebenfalls Rasierklingen auf selbiger Plattform. Gerügt werden eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie fehlende Pflichtinformationen und ein fehlender Link zur OS-Plattform.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die für Zuwiderhandeln 5.100,00 € Vertragsstrafe vorsieht sowie auf die Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.573,36 € (Streitwert 30.000 €) abzielt.

Unsere Einschätzung

Die Verpflichtungen sind sehr weitreichend und dementsprechend hoch ist die Gefahr, dass eine Vertragsstrafe gegen Sie geltend gemacht wird, wenn die zumeist sehr weite Fassung der mitgeschickten Unterlassungserklärung unterschrieben wird.

Unser Rat

Sie sollten daher die mitgeschickte Unterlassungserklärung des Abmahners nicht ohne anwaltliche Überprüfung unterschreiben, sondern diese durch einen spezialisierten Rechtsanwalt modifizieren lassen. Auch die Frist sollte beachtet werden, um gerichtliche Schritte mit hohen Kosten zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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