Abmahnung Baker & McKenzie für Calvin Klein

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Meiner Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Baker & McKenzie, Bethmannstraße 54, 60311 Frankfurt am Main, vor im Auftrag der Calvin Klein Trademark Trust aus den USA. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform eBay gefälschte Herren-Boxershorts der Marke CALVIN KLEIN angeboten zu haben. Eine Überprüfung hätte ergeben, dass es sich insoweit eindeutig um Fälschungen gehandelt hätte. Calvin Klein Trademark Trust sei ein großes und international tätiges Unternehmen, dass unter anderem Herren- und Damenunterwäsche anbietet.


Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert

Unser Mandant hätte durch den nicht genehmigten Vertrieb der vermeintlich gefälschten Ware gegen § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verstoßen. Darüber könnten Kennzeichenverletzungen wie die vorliegende auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es bestünden aufgrund der Verletzungshandlung Ansprüche von Calvin Klein auf Unterlassung (§ 14 Abs. 2, 5 MarkenG), Auskunft und Rechnungslegung über den Umfang der Rechtsverletzung (§ 19 MarkenG, § 242 BGB), Vernichtung und Rückruf der rechtsverletzenden Waren (§ 18 MarkenG) sowie Schadensersatz beziehungsweise Herausgabe des Gewinns (§ 14 Abs. 2, 6 MarkenG). Sämtliche Ansprüche würden geltend gemacht werden. Die Wiederholungsgefahr können nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden, die der Abmahnung gleich beigelegt sei.

Streitwert in Höhe von 250.000,00 € für die Abmahnung

Der Autor der Abmahnung, Rechtsanwalt Dr. Markus Hecht, verlangt schließlich von unserem Mandanten Kostenerstattung für die Abmahnung nach einem geradezu sagenhaften Gegenstandswert in Höhe von 250.000,00 €. Daraus würde sich einschließlich Auslagenpauschale ein Erstattungsanspruch von 2.948,90 € ergeben, den unser Mandant zu tragen hätte. Der Betrag sei an die Kanzlei Baker & McKenzie zu entrichten, da diese Geldempfangsvollmacht besitzen würde.

Wie reagiert man am besten bei Erhalt einer Abmahnung durch Calvin Klein?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Baker & McKenzie für Calvin Klein erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Die seitens Baker & McKenzie geltend gemachten Ansprüche sollten sorgfältig überprüft werden. Nicht immer ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung das richtige Mittel, einer solchen Abmahnung zu begegnen; vor allem dann nicht, wenn es um Verstöße auf der Handelsplattform eBay geht. Die Angebote dort lassen sich zwar einfach beenden, doch die bloße Beendigung der Angebote ist nicht ausreichend und bedeutet, dass eventuell gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen wird. Die Angebote müssen nämlich derart entfernt werden, dass sie nicht mehr aufrufbar sind, da ansonsten hohe Vertragsstrafen fällig werden, was nicht im Interesse des Abgemahnten liegen kann. Auch die Festsetzung des enorm hohen Gegenstandswerts in Höhe von 250.000,00 € begegnet ganz erheblichen Bedenken. Wenn auch Ihnen eine solche Abmahnung ins Haus geflattert ist, helfe ich Ihnen gerne bundesweit. Nehmen Sie einfach Kontakt mit meiner Kanzlei auf.

Rechtsanwalt Tobias Kläner, Koblenz


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