Aktuelle Abmahnung von Baker & McKenzie für die Calvin Klein Inc.

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Kürzlich erreichte uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Calvin Klein Inc., vertreten durch die Kollegen von Baker & McKenzie aus Frankfurt.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke Calvin Klein durch Baker McKenzie erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht nutzen. Wir kennen die Abmahnung und haben bereits mehrfach berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-calvin-klein-trademark-trust-und-baker-mckenzie-rechtsanwaelte-erhalten_125007.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-wegen-verletzung-der-marke-calvin-klein-durch-baker-mckenzie/ 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-baker-mckenzie-vorwurf-verletzung-der-marke-calvin-klein_150122.html

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Calvin Klein Inc.?

Konkreter Gegenstand der vorliegenden Abmahnung von Baker & McKenzie für die Calvin Klein Inc. ist der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Der Adressat der Abmahnung ist Inhaber eines eBay-Shops, der Textilien bekannter Marken vertreibt. Es wird behauptet, dass der Betreiber dieses Onlineshops gefälschte Bekleidungsstücke unter der Marke „Calvin Klein“ verkauft habe.

Baker & McKenzie weist dabei auf die Eintragung der Wortmarke „Calvin Klein“ für „Unterwäsche“ als deutsche Wortmarke sowie als Unionsmarke hin. Markeninhaberin sei die Calvin Klein Trademark Trust. Der Adressat des Schreibens habe dieses Kennzeichen unberechtigt auf Produkten verwendet, die tatsächlich nicht von der Calvin Klein Inc. stammten. Durch die Benutzung der Marke seien nach Meinung der Anwälte von Baker & McKenzie die Rechte der Calvin Klein Trademark Trust aus § 14 II Nr.1 MarkenG bzw. aus Art. 9 II lit. a) UMV verletzt.

Als Beweis führt die Kanzlei außerdem einen angeblich durchgeführten Testkauf auf der betreffenden Internetseite an, der eindeutig eine Fälschung der Bekleidungsstücke ergeben habe.

Was fordern Baker & McKenzie für die Calvin Klein Inc.?

Wegen der behaupteten Markenverletzung machen Baker & McKenzie für ihre Mandantin folgende Forderungen geltend:

  • Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens
  • Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. 5.100,00 EUR
  • Auskunftserteilung und Rechnungslegung bzgl.

- Name und Anschrift der Lieferanten und/oder Vorbesitzer sowie der gewerblichen Abnehmer und/oder Auftraggeber

- Anzahl der eingekauften und verkauften Produkte sowie Umsatz-/Gewinnzahlen

  • Vernichtung noch vorhandener Produkte
  • Zahlung von Schadensersatz (noch genauer zu beziffern)
  • Aufwendungsersatz für Rechtsanwaltskosten i. H. v. 1973,90 EUR bei einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR nebst der Testkaufkosten i. H. v. 21,90 EUR

Wie sollte ich mich am besten verhalten, wenn ich eine Abmahnung der Calvin Klein Inc. erhalten habe? 

Zunächst sollte man die gesetzten Fristen nicht reaktionslos verstreichen lassen, da dies ansonsten weitere rechtliche Schritte der Gegenseite zur Folge haben kann.

Es ist aber auf jeden Fall davon abzuraten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungsverfügung voreilig zu unterschreiben. Selbst, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellen sollte, kann eine solche Erklärung wegen der strafbewehrten Bindungswirkung kaum noch rückgängig gemacht werden.

Auch sollte die Gegenseite angesichts des herrschenden Machtgefälles nie persönlich kontaktiert werden.

Vor Einleitung solcher Maßnahmen wird das Aufsuchen eines Fachanwalts empfohlen, der die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Sie zu strategisch sinnvollen Rechtsschritten beraten wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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