Abmahnung Borussia Dortmund (BVB) wg. Ticketverkauf durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky
- 1 Minuten Lesezeit
Uns liegen erneut Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky vor, welche für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA vermeintliche Rechte geltend machen. Wir kennen solche Schreiben der Kollegen für den BVB in ähnlicher und identischer Art seit 2012. Seit der ersten Abmahnung dieser Art haben wir vergleichbare Fälle in über hundert Angelegenheiten gegen den BVB vertreten.
In der Sache wendet sich der BVB über seine Rechtsvertreter gegen den Verkauf seiner Tickets im Internet (vorzugsweise eBay). Dem Abgemahnten wird der Verstoß gegen die ATGB des Vereins vorgeworfen. Gefordert werden die Abgabe eines Unterlassungsversprechens sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe und der Rechtsanwaltskosten. Die genauen Zahlungsforderungen sind dabei nicht ganz einheitlich.
Rechtslage
Bislang war ausschließlich der gewerbliche Weiterverkauf von Karten Gegenstand von Gerichtsverfahren (vgl. BGH vom 11. September 2008 - I ZR 74/06 - „bundesligakarten.de”), die nicht auf den Privatverkauf übertragbar sind. Angesichts der noch in weiten Teilen ungeklärten Rechtslage ist Betroffenen daher zu raten, die Abmahnung durch einen entsprechend versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. So liegen uns bereits zahlreiche Fälle vor, in denen Ansprüche aus Vertrag (AGB) gar nicht gegen den Betroffenen existieren können.
Wir bieten Ihnen:
- Eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Reaktionsmöglichkeiten durch einen versierten Rechtsanwalt.
- Eine schnelle und kompetente Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar.
Artikel teilen: