Abmahnung d. Rechtsanwalt Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration - German Top 100 SingleCharts

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer Urherberrechtsverletzung auf einem Filesharing-Netzwerk über den Internetanschluss ab. Auf dem P2P-Netwerk „Bittorrent“ soll der Abgemahnte Musiktitel der German Top 100 Single Charts angeboten haben.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, über dessen Internetanschluss mehrere Musiktitel der German Top100 Single Charts, darunter beispielsweise „Lost Frequencie – Reality“, mittels des Filesharing-Systems „Bittorrent“ anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten zu haben.

Zunächst wird in der vorliegenden Abmahnung darauf hingewiesen, dass die DigiRights Administration GmbH Inhaberin des ausschließlichen Rechts zum öffentlichen Zugänglichmachen einer Reihe von Musiktiteln der German Top100 Single Charts ist. Aufgeführt werden:

  • Lost Frequencie – Reality
  • Lost Frequencie – Are you with me
  • Kygo feat. Conrad – Firestone
  • Kygo feat. Parson James – Stole the Show
  • Gestört aber Geil &. Koby Funk feat. Wincent Weiss – Unter meiner Haut
  • Deorro X Chris Brown – Five More Hours
  • Anna Naklab feat. Alle Farben und Younotus – Supergirl

Gerügt wird nun, dass der Abgemahnte die Musiktitel anderen Tauschbörsennutzern ohne die Einwilligung der DigiRights Administration GmbH zugänglich gemacht hat. Nach § 19a UrhG steht diese Handlung nur dem Rechtsinhaber zu.

Das Angebot zum Download im P2P-Netzwerk Bittorrent erfolgt gerade ohne die Einwilligung des Rechtsinhabers und stelle daher eine illegale öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks dar.

Zusammen mit dem Schreiben übersendet Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist ausgefüllt zurückgesendet werden soll.

Zudem wird ein Schadensersatzanspruch der DigiRights Administration GmbH gemäß § 97 Abs. 2 UrhG angekündigt. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen der Werke und ist abhängig vom Umfang der Verletzungshandlung. In der Abmahnung wird der Schadensersatzanspruch auf 1.800,00 EUR beziffert. Überdies werden die Kosten für die anwaltliche Vertretung der DigiRights Administration GmbH dem Abgemahnten mit 984,60 EUR in Rechnung gestellt. Der so errechnete Gesamtbetrag beläuft sich auf 2.748,60 EUR.

Wahlweise stellt Rechtsanwalt Daniel Sebastian dem Abgemahnten die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.500,00 EUR im Rahmen eines Vergleichsangebots in Aussicht. Dieses Angebot ist allerdings von der fristgerechten Zahlung sowie Abgabe der Unterlassungserklärung abhängig.

Ich habe ebenfalls eine Abmahnung erhalten, was kann ich dagegen tun?

Hierzu verweisen wir u.a. auf die Entscheidung des AG Köln Urteil v. 30.07.2014, Az.: 125 C 144/14. Nach Ansicht des Gerichts ist es beim Filesharing von „Containern“ mit 100 Songs oder Samplern nicht unwahrscheinlich, dass der Upload aus dem einen oder anderen Grund abgebrochen wurde. Es könne deshalb nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass es zu einem Upload aller Songs aus dem Container bzw. Sampler gekommen ist.

Es besteht daher eine Unsicherheit darüber, ob der abgemahnte Song aus dem Chart-Container bzw. Sampler auch tatsächlich heruntergeladen und wieder hochgeladen wurde. Der ermittelte Hash-Wert sage nichts darüber aus, ob tatsächlich alle Songs hochgeladen worden sind. Somit hat das Gericht die Klage aufgrund der unzureichenden Tatsachengrundlage vollumfänglich abgewiesen.

Mit dieser Entscheidung ist es jedoch nicht getan. Die Abmahnung kann damit nicht leichtfertig abgetan werden. Zwar gilt grundsätzlich, bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht überstürzt. Jedoch sollten Sie eine Abmahnung auch nicht ignorieren und die angegebene Frist nicht verstreichen lassen. Dies kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, das weitere Kosten mit sich bringt. Schalten Sie deshalb rechtzeitig anwaltliche Hilfe ein und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten.

Sie können uns gerne kontaktieren. In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen.

Die Rechtsanwälte Scharfenberg und Hämmerling vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung von Abgemahnten bezüglich Filesharings.

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Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte


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