Abmahnung d. Rechtsanwalt Göktekin i.A.d. Lory Trading GmbH wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

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Rechtsanwalt Göktekin wirft dem Abgemahnten im Auftrag der Lory Germany Trading GmbH vor, auf der Internethandelsplattform eBay in gewerblichem Umfang Waren anzubieten, dabei jedoch als privater Verkäufer aufzutreten.

Zu Beginn stellt Rechtsanwalt Göktekin das Wettbewerbsverhältnis der Lory Germany Trading GmbH, mit dem Abgemahnten fest. Neben Haushaltswaren und Kleidung veräußern sowohl die Lory Germany Trading GmbH, als auch der Abgemahnte Schuhe auf der Internethandelsplattform eBay. Damit stehen beide Seiten in einem Wettbewerbsverhältnis. Die Feststellung des Wettbewerbsverhältnisses bildet die Grundvoraussetzung für die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG.

Der Vorwurf der Abmahnung begründet sich darin, dass der Abgemahnte als privater Nutzer angemeldet ist, obwohl er als „gewerblicher Nutzer“ einzustufen sei. Anhaltspunkte dafür macht Rechtsanwalt Göktekin beispielweise an der Anzahl der der verkauften Artikel und dem Angebot mehrerer identischer Waren fest. Insgesamt übersteige dies den Rahmen eines „haushaltstypischen Verkaufs“. Der Abgemahnte sei daher als Unternehmer einzustufen.

Als Unternehmer treffen den Verkäufer auf der Internethandelsplattform wie eBay verschiedene Pflichten. Diese umfassen die Erteilung einer Widerrufbelehrung erfolgen. So muss der Käufer gemäß §§ 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB bei einem Fernabsatzgeschäft über die rechtliche Möglichkeit und Ausgestaltung eines Widerrufrechts informiert werden.

Aufgrund einer fehlenden Anbieterkennzeichnung sei für den Käufer zudem nicht ersichtlich, mit wem der Vertrag zustande kommt. Letztlich trifft den gewerblichen Anbieter die Pflicht, gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) ein Impressum anzulegen.

Aufgrund der Anmeldung als Privater Verkäufer, komme der Abgemahnte dieses Pflichten nicht nach. Rechtsanwalt Göktekin sieht im gerügten Verhalten einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gemäß § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG, der zu einer Abmahnung berechtigt.

Geltend gemacht werden soll daher ein Schadensersatzanspruch zu sowie ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beauftragung anwaltlicher Hilfe. Auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000 EUR errechnet Rechtsanwalt Göktekin einen Aufwendungsersatz in Höhe von 745,40 EUR. Über dies ist der Abmahnung eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung beigefügt, die die Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden soll.  

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch oder überhastet zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und werden Sie aktiv. Dies kann Ihnen eine einstweilige Verfügung gegen Sie ersparen.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.

Kontakt:

Hämmerling · Von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft


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