Abmahnung d. Waldorf Frommer Rechtsanwälte i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH („Mad Max: Fury Road“)

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen wegen illegalen Tauschbörsenangeboten über den Internetanschluss im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH den Film „Mad Max: Fury Road“ ab. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung v. 815 €

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe! Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag oder unterschrieben Sie die Unterlassungserklärung! Nehmen Sie stattdessen unseren kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.

Den Abgemahnten wird der Vorwurf gemacht, eine Urheberrechtsverletzungen durch ein illegales Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss (Filesharing) an den Film „Mad Max: Fury Road“ vorgenommen zu haben. Im Namen des Rechteinhabers werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 815,00 EUR gefordert.

In dem anwaltlichem Schreiben der Rechtsanwälte wird dem Abgemahnten dargelegt, dass über seinen Internetanschluss ein Verstoß gegen Urheberrechte von Warner Bros. Entertainment GmbH festgestellt wurde. Die Rechtsverletzung soll über ein p2p-Netzwerk (Filesharing) durch Verbreitung der Filme an eine weltweit unbestimmte Zahl von Usern begangen worden sein. Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes steht aber allein dem Rechteinhaber nach § 19a UrhG zu.

Da die User einer Tauschbörse aber nicht die Einwilligung zur öffentlichen Zugänglichmachung durch den Rechteinhaber wie Warner Bros. Entertainment GmbH haben, ist die Verwertung des Werkes rechtswidrig und stellt eine schadensersatzpflichtige Urheberverletzung dar gemäß § 97 UrhG.

Jetzt sollten Sie als Abgemahnter nicht gut gemeinten Ratschlägen folgen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht auskennt. Dieser kann eine sogenannte „modifizierte“ Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung, für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, sondern sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Anwalt wenden. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Reduzierung der gegen Sie geltend gemachten Geldbeträge behilflich.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir vertreten Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren und sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  oder www.abmahnsoforthilfe.de


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