Abmahnung DAEDALIC Entertainment GmbH durch die NIMROD Rechtsanwälte

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie wurden von der DAEDALIC Entertainment GmbH abgemahnt? Ihnen wird vorgeworfen Spiel Computerspiel öffentlich zugänglich gemacht zu haben? Jetzt richtig handeln!

Die DAEDALIC Entertainment GmbH hält die ausschließlichen Nutzungsrechte an verschiedenen Computerspielen, so etwa am Spiel „The Lord of the Rings: Gollum“.

Die DAEDALIC Entertainment GmbH lässt durch NIMROD Rechtsanwälte regelmäßig vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an diesen Spielen abmahnen. Nach Auffassung der NIMROD Rechtsanwälte stellt das Herunterladen des Spieles „The Lord of the Rings: Gollum“ oder anderen Spielen eine Urheberrechtsverletzung , so dass der DAEDALIC Entertainment GmbH  Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten zustehen würden.

Es wird behauptet, dass ein Lizenzschaden in Höhe von 2.500 € im Raum steht. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.261,50 €.

Als großes Entgegenkommen wird dann zur  Abgeltung sämtlicher aufgeführten Ansprüche ein Vergleichsvertrag in Höhe von 850 € angeboten. Zusätzlich muss aber eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Die Annahme  eines solche Vergleichs ist unter keinen Umständen ratsam, ohne die Abmahnung  vorab anwaltlich geprüft zu haben. Nicht immer ist eine solche Abmahnung berechtigt! So haftet man häufig nicht für Taten, die Dritte (Kinder, Ehepartner usw) begangen haben.


Unsere Empfehlung.

   Ruhe bewahren

    Fristen beachten

    Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Zahlungen vornehmen

    Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen


Gerne helfen wir Ihnen! Wir helfen schon seit über 15 Jahren Opfern von Abmahnungen. Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Wir vertreten deutschlandweit. Senden Sie uns gerne die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421-56638780




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