Abmahnung der A1 Kontor Bramgau UG durch die Kanzlei Rechtsanwälte Bülte Quick Bergmann

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Die Abmahner

Die Fa. A1Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in 49565 Bramsche, vertreten durch die Kanzlei Bülte Quick Bergmann (Große Str. 47, 49565 Bramsche). 

Der Vorwurf

In der Abmahnung wird ein Wettbewerbsverstoß anderer Anbieter für Haushaltswaren und Kleinartikel für Büro- oder sonstigen Bedarf gerügt. Konkret bemängelt werden widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist in den Informationen über das Widerrufsrecht.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie zum Ersatz der entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 413,90 €, welche sich nach dem Streitwert in Höhe von 5.000,00 € berechnen, aufgefordert. Tatsächlich ist der Streitwert wohl bewusst gering angesetzt. 

Unsere Einschätzung

Voraussetzung einer Abmahnung ist das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses, zunächst muss also die Mitbewerberstellung festgestellt werden. Ist dies der Fall, so stellen fehlerhafte Angaben der Widerrufsfristlänge jedoch grundsätzlich einen Wettbewerbsverstoß, der abgemahnt werden kann, dar. Die Informationen über das Widerrufsrecht müssen nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB i. V. m. § 312 c Abs. 1 BGB „klar und unmissverständlich“ erfolgen. 

Unser Rat

Sofern Sie eine Widerrufsfrist falsch oder an verschiedenen Stellen abweichend angegeben haben und deshalb abgemahnt wurden, ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung dennoch niemals vorschnell zu unterzeichnen.

Die Entwürfe der Gegenseite sind häufig sehr weit bzw. zu weit gefasst und beinhalten teilweise überhöhte Vertragsstrafen. Nach einer dringend anzuratenden, fachmännischen Überprüfung besteht die Möglichkeit der Unterzeichnung einer angemessenen, modifizierten Unterlassungserklärung.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, müssen Sie auf diese unbedingt reagieren, um weitere Kosten durch gerichtliche Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Ohne anwaltliche Beratung sollte jedoch nichts voreilig unterschrieben werden. Auch sollte eine Zahlung keineswegs vor einer diesbezüglichen Prüfung getätigt werden. 

Nutzen Sie daher die Möglichkeit unserer kostenlosen ersten Einschätzung. Wir stehen Ihnen individuell sowie kompetent zur Seite und zeigen Ihnen Lösungswege zur Beilegung der vorliegenden Streitsache gerne auf. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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