Abmahnung der absoluts - bikes and more GmbH & Co. KG wegen Garantie - ich berate auch Sie

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Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung von Rechtsanwalt Peter Dürr für die absoluts – bikes and more GmbH & Co. KG wegen der Werbung mit einer Garantie ohne weitere Informationen zur Garantie zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die absoluts – bikies and more GmbH & Co. KG ist Wettbewerber für Fahrräder, e-bikes, Fahrradzubehör, Freizeit-, Outdoor- und Sportartikel sowie Kleidung und Textilprodukte.

In der Abmahnung wird gerügt, dass mit einer Garantie geworben wird, ohne dass es Angaben zur Art und Umfang der gewährten Garantie bzw. dem Garantiegeber gibt.

Gemäß § 479 BGB gibt es gesetzliche Vorgaben zum Inhalt einer Garantieerklärung:

Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss Folgendes enthalten:

1.  den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, darauf, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,

2.  den Namen und die Anschrift des Garantiegebers,

3.  das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie,

4.  die Nennung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, und

5.  die Bestimmungen der Garantie, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes.

Fehlende Informationen zur Garantie können wettbewerbswidrig sein.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 


Seit Dezember 2020 gibt es ein neues Wettbewerbsrecht (UWG). Gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG und § 13 a Abs. 2 UWG kann eigentlich bei einem Verstoß gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien keine strafbewährte Unterlassungserklärung bei einem erstmaligen Verstoß gefordert werden. Ferner dürfen keine Abmahnkosten verlangt werden.


In der Abmahnung wird jedoch eine strafbewährte Unterlassungserklärung gefordert, es werden zudem auch Abmahnkosten geltend gemacht.


Argumentiert wird mit § 5 a UWG, nämlich der Irreführung durch Unterlassen.


Seit der Änderung des UWG im Dezember 2020 sind uns keine Abmahnungen von Wettbewerbern mehr wegen fehlender Garantieinformationen bekannt. Sogenannte Abmahnvereine dürfen auch weiterhin fehlende Garantieinformationen kostenpflichtig und unter Forderung einer strafbewährten Unterlassungserklärung abmahnen.


Die Rechtslage halte ich nicht für abschließend geklärt. Es gibt jedoch Gerichte, die in diesem Fall eine Abmahnung mit Abmahnkosten und der Forderung einer vertragsstrafenbewährten Unterlassungserklärung als zulässig ansehen.


Die geforderte Unterlassungserklärung geht übrigens über das konkret abgemahnte Produkt hinaus. Eine Abmahnung wegen fehlender Garantieinformationen kann somit sehr weitreichend und problematisch sein.


Ich empfehle eine Beratung.    


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von der absoluts – bikes and more GmbH & Co. KG erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung des Rechtsanwalts Peter Dürr für die absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG wegen der Bewerbung mit einer Garantie erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).


  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).


  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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