Abmahnung der Berkemann GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner | Marke Toeffler

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Die Abmahner

Seit vielen Jahren bietet das Unternehmen Berkemann GmbH & Co. KG Gesund- und Bequemschuh-Modelle an. Der Geschäftsführer, Herr Thomas Bauerfeind, vertritt das Unternehmen, welches in Zeulenroda ansässig ist. Die Rechtsanwälte KPW Kurz Pfitzer Wolf & Partner vertreten das Unternehmen in der aktuellen Sache und sprechen aufgrund eines markenrechtlichen Verstoßes die Abmahnung aus.

Der Vorwurf 

Die Marke „Toeffler“ des Unternehmens wurde ohne Zustimmung für fremde Produkte genutzt, um diese mit dem hohen Ansehen der Marke „Toffler“ zu bewerben. Dieses gesetzeswidrige Verhalten wird durch die Berkemann GmbH & Co. KG abgemahnt.

Die Forderung

Es werden vorliegend die Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung der Produkte, die ohne Zustimmung mit der Marke „Toeffler“ gekennzeichnet wurden, geltend gemacht. 

Weiterhin sollen die Anwaltskosten in Höhe von 2567,31 € vom Abgemahnten getragen werden.

Unsere Einschätzung

Fremde Marken dürfen in der Tat lediglich dann genutzt werden, wenn der Rechteinhaber einer Nutzung zustimmt (§ 14 Abs. 1 MarkenG).

Sollten Sie eine fremde Marke nutzen, um Ihre eigenen Produkte zu bewerben, beeinträchtigen Sie womöglich die eingetragene Marke, da diese für bestimmte Kriterien und für eine Qualität steht, die Ihre Produkte ggf. nicht einhalten. 

Die Nutzung fremder Marken ist nicht generell ausgeschlossen, jedoch benötigen Sie die Zustimmung des Markeninhabers. Sollten Sie diese nicht vorliegen haben, empfehlen wir Ihnen, von der Verwendung Abstand zu nehmen, da sonst berechtigte Abmahnungen drohen können (§ 14 Abs. 5 MarkenG). 

Unser Rat

Nutzen Sie fremde Marken nur mit Zustimmung des Rechteinhabers. Sollten Sie Fragen hinsichtlich des Markenrechts haben, insbesondere hinsichtlich der richtigen Verwendung von Marken oder der Anmeldung Ihrer eigenen Marke, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. 

Auch im Falle einer Abmahnung bieten wir Ihnen unsere kompetente Beratung an: Gerne übernehmen wir die die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung völlig kostenlos und unverbindlich und klären Fragen für die weitere Vorgehensweise. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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