Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch RA Daniel Sebastian | Filesharing: Scooter – 4 AM

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Die Abmahner

Uns liegt eine Abmahnung der Berliner Rechtsanwalts Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH (Weinbergstr. 59, 64285 Darmstadt, Geschäftsführer: Michael Eisele) vor. Diese betätigt sich im Bereich der Vermarktung und Lizenzierung von Tonträgern.

Der Vorwurf

Angemahnt wird die Verletzung der ausschließlichen Rechte der DigiRights an der Tonaufnahme „Scooter – 4 a.m.“ durch die Bereitstellung zum Download auf einem File-Sharing Netzwerk. Durch Ermittlungen hinsichtlich der verwendeten IP-Adresse sei der Adressat zweifelsfrei als Inhaber des Anschlusses der Verletzungshandlung zu qualifizieren.

Die Forderung

RA Sebastian fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und kündigt Ersatzansprüche hinsichtlich des Lizenzschadens und der Rechtsanwaltsgebühren an. 

Unsere Einschätzung

Filsharing-Abmahnungen der DigiRights ergingen bereits einige – jedoch häufig ohne Erfolg. So scheiterte die DigiRights GmbH beispielsweise in 2016 bereits am Nachweis einer Rechteinhaberschaft (AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16).

Auch hinsichtlich der richtigen Ermittlung der IP-Adresse bestanden teilweise Zweifel. Ein Anspruch auf Ersatz des Lizenzschadens kann zudem nur gegenüber dem „Täter“ geltend gemacht werden, also gegenüber demjenigen, der die fraglichen Inhalte selbst aktiv hochgeladen hat. 

Unser Rat

Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Insbesondere im Falle der DigiRights raten wir eine anwaltliche Beratung dringend an, um festzustellen ob die Abmahnung im konkreten Fall überhaupt berechtigt ist!

Selbst wenn dies der Fall ist, sollte eine Unterlassungserklärung nie ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden – Sie laufen sonst Gefahr sich mit erheblichen finanziellen Folgen zu weitreichend zu verpflichten.

In jedem Fall sollte die Abmahnung aber ernst genommen und innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden, um kostspielige gerichtliche Maßnahmen zu vermeiden. 

Sie haben weitere Fragen? Wir helfen ihnen gerne mit einer unverbindlichen und kostenlosen Ersteinschätzung!

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihre Rechtsanwälte Sebastian Günnewig und Philipp Muffert

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