Abmahnung der DW Folienservice UG und Kanzlei Zierhut IP – Verstoß gegen VerpackG

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Aktuell erreichte uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalt AG und der DW Folienservice UG. Gegenstand der Abmahnung ist der angebliche Verstoß gegen das Verpackungsgesetz.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz und/oder von der DW Folienservice UG / Zierhut IP AG erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen.

Wir beraten und vertreten tausende Abgemahnte aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht und bieten den betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns umgehend zurück. Die äußerst knappen Fristen werden gewahrt und Sie können nach fachanwaltlicher Ersteinschätzung entscheiden, ob eine anwaltliche Vertretung für Sie sinnvoll ist.

Was ist Gegenstand der Abmahnung von der DW Folienservice AG und Kanzlei Zierhut IP?

Der Vorwurf der Abmahnung von der DW Folienservice AG und Kanzlei Zierhut IP stützt sich darauf, dass der Abgemahnte Aufkleber im deutschen Geschäftsverkehr angeboten habe und dabei systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr gebracht habe, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben. Die Pflicht zur Registrierung ergebe sich aus dem Verpackungsgesetz.

Danach müsse sich jeder, der mit Ware befüllte Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, vor dem Inverkehrbringen bei der neu eingerichteten „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ mit Namen und Kontaktdaten registrieren.

Im Rahmen der Abmahnung wird von der DW Folienservice AG und Kanzlei Zierhut IP weiter darauf verwiesen, dass es sich um eine Marktverhaltensregel nach § 3a UWG handeln würde. Demzufolge können Mitbewerber gegen Verstöße vorgehen. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 € gefordert.

Abmahnung der DW Folienservice UG und Kanzlei Zierhut IP berechtigt?

Ohne Registrierung gilt ein gesetzliches Verbot gem. § 9 Abs. 4 VerpackG systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr zu bringen. Ferner ist damit zu rechnen, dass die Gerichte die Regelungen des VerpackG auch als Markverhaltensregeln einordnen werden. Ob die DW Folienservice UG rechtsmissbräuchlich abmahnt, kann nur anhand von Indizien beurteilt werden. Allerdings wird man sagen müssen, dass eine UG in der Regel nur begrenzt Wettbewerbsprozesse führen kann. Entscheidend ist daher, wie viele Abmahnungen ausgesprochen werden und wie hoch die Umsätze sind. Ein Missverhältnis zwischen Umsatz und Anzahl der Abmahnungen (mit entsprechenden Kostenrisiko) kann ein Indiz für Rechtsmissbrauch sein. Betroffene Unternehmen können uns daher auch dann die Abmahnung zur Kenntnis reichen, wenn sie keine Vertretung wünschen.

Unser Tipp:

Unterzeichnen Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Sie sind hierzu nicht verpflichtet.

Wenn eine Unterlassungserklärung in Betracht kommt, weil die Abmahnung möglicherweise vollständig oder teilweise begründet ist, sollte diese Unterlassungserklärung immer von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht angepasst und erstellt werden.

Abgemahnte, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten überdies immer folgende Tipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden.
  • Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Bei Abmahnung wegen VerpackG: Fachanwalt kontaktieren!

Wir beraten Sie hierzu in Münster und bundesweit. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und bietet Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail oder Fax übersenden. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
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Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/.


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