Abmahnung der FBF GmbH | Darauf sollten Sie jetzt unbedingt achten

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Der Abmahner

Uns erreichte eine selbst ausgesprochene Abmahnung der FBF GmbH. Das Unternehmen ist auf den Verkauf und die Vermietung von Geräten zur Digitalisierung von analogen Speichermedien wie Dias spezialisiert.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, nur eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform bereitzustellen. Außerdem sollen diverse Pflichtinformationen fehlen und so die Verbraucher in die Irre geführt werden. Darin liege ein Wettbewerbsverstoß.

Die Forderung

Es wird keine Kostenerstattung gefordert, da die Abmahnung nicht durch einen Anwalt ausgesprochen wird. Gefordert wird nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die für jedes zukünftige Zuwiderhandeln eine Strafe von 5.100,00 € vorsieht.

Unsere Einschätzung

Wir sehen eine latente Gefahr darin, dass die Abgemahnten mangels Kostenforderung die Unterlassungserklärung voreilig unterschreiben und so einen Vertrag für die Dauer von 30 Jahren eingehen. Die Gefahr verbirgt sich in der Geltendmachung der Vertragsstrafe in der Zukunft, was wir für ein sehr wahrscheinliches Vorgehen halten.

Unser Rat

Die Unterlassungserklärung ist meist sehr weit formuliert und sollte daher nicht ungeprüft unterschrieben, sondern zuvor durch einen spezialisierten Anwalt modifiziert werden. Lassen Sie die Frist verstreichen, können gerichtliche Schritte mit hohen Kosten auf Sie zukommen! Sprechen Sie uns daher unbedingt noch vor Ablauf der Frist an, damit wir Sie bei der Abwehr der gegnerischen Forderungen und Minimierung Ihres Risikos durch Änderung der Unterlassungserklärung helfen können.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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