Abmahnung der Finntrade GmbH durch Rechtsanwalt Euskirchen | Fehlerhaftes Werben mit einer Garantie

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Die Abmahner

Die Finntrade GmbH vertreibt auf eBay Haushaltselektronik, Deko und Spielzeug. Derzeit spricht sie Abmahnungen über Rechtsanwalt Euskirchen aus.

Der Vorwurf

Neben fehlenden Warnhinweisen auf Spielzeug wird das Werben mit einer Garantie ohne Nennung der Garantiebedingungen gerügt. Die Bedingungen müssen grundsätzlich klar und verständlich verfasst sein und über die weiterhin bestehende gesetzliche Gewährleistung sowie über den Garantiegeber (Name, Adresse) informieren. Vorliegend fehlten diese Informationen, was einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht darstelle.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € (Streitwert 20.000 €) sowie auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit derartigen Erklärungen soll grundsätzlich die Gefahr ausgeräumt werden, dass der Abgemahnte in Zukunft noch einmal gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt und sich somit einen unlauteren Vorteil gegenüber dem Abmahner verschafft. Im Allgemeinen ist allerdings auch eine hohe Vertragsstrafe häufig Bestandteil; schon allein deshalb sollten derartige Unterlassungserklärungen vor Abgabe von einem spezialisierten Fachanwalt geprüft werden.

Unsere Einschätzung

Während die Gewährleistung dem Verbrauch beim Vorliegen bestimmter Umstände gesetzlich zusteht, verspricht der Hersteller mit einer Garantie noch mehr. Daher muss die Garantie genau darüber informieren, wie sie vom Verbraucher geltend gemacht werden kann. Klar sollte auch sein, dass die Garantie neben der ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistung besteht.

Unser Rat 

Die Unterlassungserklärung sollte wegen der regelmäßig weiten Formulierung anwaltlich zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Beachten Sie auch die Frist, um gerichtliche Schritte mit hohen Kosten zu meiden. Kontaktieren Sie uns!

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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