Abmahnung der INBUS IP GmbH wegen Verletzung der Marke "INBUS" erhalten? Das sollten Sie jetzt wissen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit mehreren Jahren erhalten wir Anfragen von Betroffenen (meist Onlinehändler), die eine Abmahnung der INBUS IP erhalten haben. Mit diesem Ratgeber möchten wir eine erste Hilfestellung bieten.


Die INBUS IP GmbH versendet derzeit verstärkt markenrechtliche Abmahnungen über die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die  Inbus IP GmbH wirft den Betroffenen in dem Abmahnschreiben vor, durch das Bewerben von Innensechskantschlüsseln mit dem Namen „INBUS“ die zu Gunsten der Firma INBUS IP GmbH geschützte deutsche Wortmarke "INBUS" mit der Registernummer DE 477514 verletzt zu haben.

Als Begründung führt die INBUS IP GmbH an, dass es sich bei den beanstandeten Angeboten deshalb um Markenverletzungen an der Marke INBUS handele, da die dort als Inbusschlüssel" angebotenen Werkzeuge allenfalls mit dem Begriff "Innensechskantschrauben" und nicht unter der Bezeichnung "INBUS" angeboten werden dürften. 


2. Was verlangt die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die INBUS IP GmbH?


Die Abmahnungbeinhaltet eine vorgefertigte Unterlassungserklärung. Diese soll von den Abgemahnten unterschrieben und fristgerecht zurück gesendet werden. Hiervon raten wir dringend ab. Geben Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung eine strafbewehrte Unterlassungerklärung ab!

Darüber hinaus verlangt die Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die INBUS IP GmbH von dem Empfänger der Abmahnung die Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000.- €, was insgesamt 2.002,41 € (brutto) ausmacht.


3. Abmahnung für die INBUS IP GmbH erhalten, was nun?


Falls Sie von der INBUS IP GmbH eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, diese ernst zu nehmen.

Zuallererst sollte durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden, ob die Abmahnung in Ihrem speziellen Fall überhaupt gerechtfertigt ist.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit meiner fast 15-jährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr kann ich genau einschätzen, wie man am besten auf diese Art von Abmahnungen der INBUS IP GmbH reagiert.


4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen der INBUS IP GmbH


  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Kanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • UNbedingt Fristen einhalten!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an dem Markennamen „INBUS“, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.


5. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre INBUS - Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Bei einem kostenlosen Erstgespräch können wir ganz unverbindlich Grundlegendes besprechen. Gern vertreten wir Sie auch bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen, sprechen Sie uns einfach darauf an.

Hilfreich für die optimale Vorbereitung auf das kostenlose Erstgespräch ist die vorherige Übersendung der Abmahnung an uns per E-Mail (info@drnewerla.de).

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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