Abmahnung der iOcean UG durch Rechtsanwalt S. | Hinweis auf Jugendschutzbeauftragten + OS-Link

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Das Unternehmen iOcean befindet sich in Teltow (Schenkendorfer Weg 12) und vertreibt Tabakwaren, Wasserpfeifen, ätherische Öle, Duftkerzen, Tablets, Handys und deren Zubehör.

Rechtsanwalt vertritt das Unternehmen, wobei Rechtsanwalt S. bereits mehrere Abmahnungen zum Verstoß gegen das Jugendmedienschutzgesetz geltend gemacht hat.

Der Vorwurf 

Es liege ein Verstoß gegen das JMStV vor, da der Abgemahnte bei seinen eBay-Auktionen den Hinweis auf den Jugendschutzbeauftragten sowie den Hinweis auf die OS-Plattform missachtet habe. Fehlende Angaben zum Jugendschutzbeauftragten sowie ein fehlender Link auf die OS-Plattform ist als ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß zu werten.

Forderung

Es soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, um das Verhalten in Zukunft zu unterbinden. Mithilfe einer solchen Unterlassungserklärung soll das Verhalten aufgrund hoher drohender Vertragsstrafen gänzlich eingestellt werden.

Unsere Einschätzung

Nach § 7 Abs. 1 S. JMStV müssen Anbieter von jugendgefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Waren einen Hinweis auf den Jugendschutzbeauftragten geben. Zudem ist es notwendig, einen Link auf die OS-Plattform zu hinterlegen. Diese Kenntlichmachung von Angaben ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte eingehalten werden, da sonst nicht nur Unterlassungserklärungen, sondern ebenfalls gerichtliche Verfahren drohen können.

Zudem ist es nach der EU-Verordnung verpflichtend, einen Link für die OS-Plattform bereitzustellen. Diese sollte zudem anklickbar sein.

Unser Rat

Erhalten Sie eine Unterlassungserklärung, da sie einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begangen haben, suchen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser wird Ihre aktuelle Lage genauestens prüfen und Ihnen Vorschläge unterbreiten, um die Lage bestmöglich zu lösen. Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen und lassen Sie auch die Unterlassungserklärung prüfen, falls Ihnen diese vorliegt. Diese ist zumeist deutlich zu weit gefasst, sodass sich aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit einer Geltendmachung der hohen Vertragsstrafe schnell kritische Zahlungsforderungen gegen Sie ergeben können.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Beachten Sie hier unbedingt die in der Abmahnung gesetzte Frist. Die Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei. 

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema