Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) durch Rechtsanwalt S. | Fehlende Jugenschutzinfo
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Die Abmahner
Die iOcean Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vertreibt von Teltow aus Artikel aus dem Rauchersegment sowie Duftkerzen, ätherische Öle und Elektronikartikel. Das Unternehmen ist ordnungsgemäß beim Amtsgericht in Potsdam eingetragen. Rechtsanwalt S. vertritt das Unternehmen in dieser uns vorliegenden Sache.
Der Vorwurf
Es wird ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß geltend gemacht: Es wurden Artikel aus dem Rauchersegment bei eBay ohne Hinweis auf einen Jugendschutzbeauftragten (§ 7 JMStV) sowie auf die OS-Plattform (EU-Verordnung Nr. 524/2013) angeboten.
Es liegen bereits mehrere Abmahnungen zu dem Verstoß gegen § 7 JMStV vor.
Forderung
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden die Anwaltskosten in Höhe von 334,75 € gefordert. Mit der Unterlassungserklärung soll das Verhalten für die Zukunft unterbunden werden, da bei Verstoß zumeist eine sehr hohe Vertragsstrafe gefordert wird.
Unsere Einschätzung
Es liegt ein Verstoß gegen §§ 5 i. V. m 7 JMStV vor. Nach gesetzlicher Lage muss jeder Anbieter von jugendgefährdeten Inhalten einen Jugendschutzbeauftragten stellen und alle notwendigen Angaben dazu transparent an die Kunden weitergeben.
Nach der EU-Verordnung ist es zudem notwendig, einen Link für die OS-Plattform bereitzustellen.
Unser Rat
Ein Verstoß gegen das Jugendmedienschutzgesetz ist strafbar. Nehmen Sie die Unterlassungserklärung sowie die gesetzten Fristen ernst.
Wir helfen Ihnen gerne, den Inhalt der Unterlassungserklärung zu verstehen und bei Bedarf zu Ihren Gunsten anzupassen. Unterschreiben Sie in keinem Fall die Unterlassungserklärung, ohne diese vorher von einem fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen. Zudem ist es hilfreich, den Anwalt innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist zu kontaktieren, da sonst zusätzliche Kosten drohen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Die Ersteinschätzung ist stets unverbindlich und kostenfrei für Sie!
Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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