Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

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Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vom 05.10.2016

Am 11.10.2016 wurde uns im Rahmen einer Ersteinschätzung eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die JBB Rechtsanwälte übermittelt. Dem Adressaten der Abmahnung wird darin vorgeworfen, das Fernsehprogramm von Sky unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Konkret wird die öffentliche Ausstrahlung des Bundesligaspiels 1. FC Köln gegen Red Bull Leipzig am 25.09.2016 in einer Gaststätte / Restaurant gerügt.

Die Abmahnung bezieht sich auf einen Kontrollbesuch eines Sky Kontrolleurs am 25.09.2016. In der Ausstrahlung sei eine Nutzungsrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG zu sehen.

Forderung:

Die Gegenseite fordert sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der durch die Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung wurde für jede Zuwiderhandlung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5001 € festgesetzt.

Zudem wird ein Schadensersatz dem Grunde nach gefordert, sofern keine Einigung mit der Firma Sky über einen Abo-Vertrag erfolgen sollte. Für den Fall eines Vertragsabschlusses wird der Betrag auf 500 € reduziert.

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft die Unterlassungserklärung! Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig vorformuliert. Es wird eine feste Vertragsstrafe von 5001 € gefordert.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, hängt wie immer vom Einzelfall ab. Wir haben bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime vertreten. Aufgrund dieser Erfahrung kennen wir die Gegenseite bereits gut und stehen auch Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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