Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner im Auftrag der Action Press GmbH & Co. KG

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat vor kurzem das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Action Press GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner erhalten.

In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, auf einer von ihr betriebenen Internetseite ein Foto verwendet zu haben, an dem die Action Press GmbH & Co. KG die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte halte und für das unsere Mandantschaft keine Lizenzierung erworben habe. Infolgedessen stünden der Action Press Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zu.

Der Schadensersatzanspruch berechne sich vorliegend nach der Lizenzanalogie und werde zudem mit einem 100 %-igen Aufschlag wegen unterlassener Quellenangabe versehen. Außerdem könne ein weiterer 100 %-iger Aufschlag wegen unterlassener Urhebernennung für den Urheber geltend gemacht werden. Von der Geltendmachung des letzteren Aufschlags würde die Gegenseite bei fristgemäßer Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung absehen, heißt es in der Abmahnung weiter. Somit betrage der geltend gemachte Schadensersatzanspruch insgesamt 621,00 €.

Zusätzlich wird unsere Mandantschaft zur Zahlung von Recherchekosten in Höhe von 85,00 € und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 546,50 € aufgefordert. Dies ergibt einen geforderten Gesamtbetrag in Höhe von 1.252,50 €.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Action Press GmbH & Co. KG erhalten?

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte dann eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Wir raten jedoch auch davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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