Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Spinnin Records BV

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Wir verteidigen aktuell erneut gegen eine Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Spinnin Records BV aus den Niederlanden. Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Musikstück „Martin Garrix – Don’t Look Down“ in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Unsere Mandantschaft wird sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, zudem wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 389,50 € verlangt. Darin enthalten sind unter anderem 169,50 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 200,00 €.

Haben Sie auch eine solche Abmahnung der Kanzlei Fareds erhalten?

Dann sollten Sie die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Die Gegenseite könnte sodann einen Mahnbescheid gegen Sie erlassen oder sogar Klage einreichen. Aber auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte abgeraten werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen – auch wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die Angelegenheit sollte für Sie rechtssicher beendet werden, damit Ihnen keine Folgeabmahnungen drohen.

Gerade die Rechtsprechung des BGH aus den letzten Wochen hat den Abmahnern wieder Aufwind gegeben. Wir haben bereits festgestellt, dass die neuen Urteile bereits zahlreich in den Abmahnschreiben und Stellungnahmen zitiert werden. Wir behalten jedoch für Sie den Durchblick und werden Ihnen im Fall eines Falls rechtssicher weiterhelfen können.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig. Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe gerne zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!
  • Ihr Vorteil: Unsere Kanzlei blickt auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall.
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung.
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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