Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen des Films „Wrong Turn“ erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wovon handelt der heutige Rechtstipp?

Die Frommer Legal Rechtsanwälte aus München sprechen derzeit urheberrechtliche Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet aus.

Was fordert die Kanzlei Frommer Legal?

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen den Film „Wrong Turn“ zum Download bereitgestellt zu haben. Er wird zunächst aufgefordert innerhalb der angemessen gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ebenso fordert die Kanzlei Frommer Legal ihn dazu auf die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten und einen Lizenzschadensersatz zu zahlen.

Insgesamt verlangt die Kanzlei daher für das angebliche Anbieten des Films „Wrong Turn“ zum Download die Zahlung von 938,50 €.  Falls der Empfänger der Abmahnung nicht reagiert, droht die Kanzlei Frommer Legal gerichtliche Schritte an.

Auch Sie haben eine Abmahnung im Briefkasten vorgefunden, wie sollten Sie sich verhalten?

Ganz wichtig: Ruhe bewahren und keinesfalls vorschnell zahlen!

Falls Sie auch eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben, sollten Sie zunächst keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen. Sie sollten die gesetzte Frist einhalten und die Unterlassungserklärung nicht vor einer anwaltlichen Prüfung unterzeichnen. Diese Unterzeichnung würde einem Schuldanerkenntnis gleichkommen und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten erheblich einschränken. Aus diesem Grund sollten Sie ebenso unter keinen Umständen die Forderungssumme zahlen. Ihr Fall muss zunächst von einem spezialisierten Anwalt untersucht werden, um ermitteln zu können wie sie am besten zu reagieren haben. Falls eine nachweisbare Urheberrechtsverletzung zu Ihren Lasten vorliegen, sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung.

Das Vorgehen bei einer Abmahnung!

  • Ruhe bewahren und besonnen reagieren
  • Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
  • Zahlung nicht vorschnell begleichen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen
  • Frist nicht verpassen und sich einen spezialisierten Anwalt suchen!

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen angeblichen Downloads oder Verbreitung des Filmes „Wrong Turn“ erhalten?

Wir helfen Ihnen gerne. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht ist Dr. Newerla seit vielen Jahren als Experte im Bereich der Abwehr von Abmahnungen etabliert. Wir wissen genau, was die richtige Vorgehensweise ist, um für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis zu erzielen.


Kostenloses Erstgespräch nutzen

Nutzen Sie dabei die Möglichkeit, die rechtliche Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch (0471/483 99 88 0) zu erörtern. Solte ndie Vorwürfe unberechtigt sein, so ist es möglich die Forderung zurückzuweisen. Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema