Abmahnung der Kanzlei Gruendel Partner für die Firma Druckbar | Frau Anett Reinhold

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Gruendel | Partner aus Jena vor, die für die Firma Druckbar, Inhaberin Frau Anett Reinhold, Rechtsverstöße behauptet. 

Bei der Firma Druckbar handelt es sich um eine Textildruckerei aus Leinefelde, die unter anderem auf Bestellung Motive auf Bekleidungsstücke druckt. Hierbei will sie – ihrer Ansicht nach – bekannte und beliebte Motive entworfen haben. 

Teilweise wird ein designrechtlicher Schutz der Motive behauptet, teilweise wird aus Urheberrecht vorgegangen. Behauptet wird jeweils eine Nutzung ohne Zustimmung der behaupteten Rechteinhaberin und damit ein Verstoß gegen deren Rechte.

Gefordert wird 

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Auskunft und Rechnungslegung (näher konkretisiert)
  • Zahlung eines Lizenzschadenersatzes (noch nicht beziffert)
  • Vernichtung von noch vorhandenen Vervielfältigungsstücken
  • Übernahme der Rechtsanwaltskosten.

Keineswegs sollten solche Abmahnungen ignoriert werden. Mit Fristablauf muss im Gegenteil davon ausgegangen werden, dass gerichtliche Schritte gegangen werden. 

Sofern solche Schritte unerwünscht sein sollten – was nur die Prüfung eines versierten (Fach-)Anwalts rechtlich begründen könnte, sollte die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung ernst genommen werden.

Auf der anderen Seite sollte sich der Abgemahnte den Forderungen nicht vorschnell unterwerfen. Keineswegs jede Abmahnung ist berechtigt. Dass ein Design eingetragen wurde, heißt nicht, dass es nicht angreifbar ist. Das Amt prüft nicht, ob bereits ein älteres Zeichen besteht, das der Eintragung entgegensteht (fehlende Eigenart). Im Urheberrecht stellt sich bspw. ebenso oft die Frage nach der erforderlichen Schöpfungshöhe, wie nach der Nachweisbarkeit der Rechteinhaberschaft. 

Die beiliegende Unterlassungserklärung geht inhaltlich wesentlich weiter, als erforderlich wäre. Da solche Erklärungen kaum noch rückgängig gemacht werden können, sollte hier vor (!) Unterzeichnung und Abgabe fachkundiger Rat eingeholt werden. Dasselbe gibt für die Auskunft, die nicht mehr zurück genommen werden kann.

Wir raten nach Erhalt einer solchen Abmahnung daher dringend an

  • Fristen wahren
  • keine vorschnelle Unterwerfung
  • keinen eigenen direkten Kontakt mit dem gegnerischen Rechtsvertreter herstellen
  • versierten (Fach.) Anwalt konsultieren.

Gerade auch der eigene direkte Kontakt hat in der Vergangenheit bereits mehrfach dazu geführt, dass eine Verteidigung erschwert wurde. In einem solchen Gespräch mit einem Profi herrscht keine Waffengleichheit. 

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

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Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


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