Abmahnung der Kanzlei Grünecker für die Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Grünecker aus München vor, die für die Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG Rechtsverletzungen behaupten und verfolgen.

Mit der Abmahnung wird die Verletzung unterschiedlicher europäischer Gemeinschaftsgeschmacksmuster der Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co KG durch den Online-Verkauf von Liquid Eyelinern gerügt. Dem Vorwurf nach soll es sich bei den streitgegenständlichen Produkten um Kopien der geschützten Geschmacksmuster handeln.

Die Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG fordert 

- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Auskunft (näher bezeichnet)

- die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes 

- die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR.

Keinesfalls sollte sich der Abgemahnte den Forderungen vorschnell unterwerfen. Gerade im Designrecht kann es auf kleine Unterschiede ankommen, die auch durch den bereits am Markt vorhandenen Formenschatz bestimmt werden. Eine Verteidigung kann hier der Erfahrung nach durchaus regelmäßig aufgebaut werden. Da eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung oder Auskunft kaum oder gar nicht mehr zurückgenommen werden können, kann nur angeraten werden, zunächst eine Prüfung durch einen Fachanwalt durchführen zu lassen. 

Gleichzeitig sollten die gesetzten Fristen selbstverständlich ernst genommen und nicht etwa missachtet werden. 

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose tel. Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen und designrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden.

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema