Abmahnung der Kanzlei HKMW für Herrn Sven Leib

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei HKMW aus Köln vor, die für Herrn Sven Leib wettbewerbsrechtliche Verstöße behauptet und verfolgt.

Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, 

- systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr gebracht zu haben, ohne ordnungsgemäß bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert zu sein.

- Weiter wird dem Abgemahnten vorgeworfen, grundpreispflichtige Angebote zu verkaufen, ohne einen Grundpreis angegeben zu haben.

 

Herr Leib fordert über die Kanzlei HKMW

• die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

• weiter dürfte nach die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten aus dem angegebenen Gegenstandswert von 30.000,00 EUR verlangt werden

 

Was ist zu beachten?

 Vom Vorgehen her sind selbstverständlich die Fristen zu beachten, um keine ungewollten gerichtlichen Weiterungen zu riskieren.

Wir warnen davor, hier vorschnell zu handeln und ohne Weiteres -insbesondere das beiliegende- Unterlassungsversprechen abzugeben.

Allem voran sollte die Prüfung durch einen versierten Wettbewerbsrechtler (allen voran Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) stehen, der die Abmahnung zunächst auf ihre Berechtigung hin überprüft. Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, sollte der beiliegende Entwurf in jedem Fall zuvor modifiziert werden. Die Abgabe muss vorbereitet werden, damit nicht direkt mit der Übersendung Vertragsstrafen anfallen.

Gerade bei einer vorgeworfenen Verletzung der Pflicht zur Grundpreisangabe sollte genau erwogen werden, ob nicht doch ratsamer wäre, „sehenden Auges“ eine einstweilige Verfügung in Kauf zu nehmen. Hier gilt es Risiken und Kosten abzuwägen. Gerade bei der Grundpreisangabe kann die Wiederholungsgefahr -und damit das Vertragsstraferisiko- aus unterschiedlichen Gründen sehr hoch sein. Angesichts der Unterschiede zwischen einer Unterlassungsverfügung und einem Unterlassungsversprechen ist die Möglichkeit eines alternativen Vorgehens zu beachten. Ein kundiger Anwalt im Wettbewerbsrecht kann Ihnen hier genau Auskunft geben und zur Seite stehen.

 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit 2007 in tausenden wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema