Abmahnung der Kanzlei JBB für Fernsehsender Sky Deutschland

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Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht wurde kürzlich damit beauftragt, im Falle einer Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei JBB zu verteidigen. Es geht um die angeblich urheberrechtswidrige Ausstrahlung des Fernsehsenders Sky

In der Abmahnung geht es um die angeblich unzulässige Ausstrahlung des Fernsehprogramms des Fernsehsenders Sky. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in seinem Lokal kürzlich eine Champions League Spielbegegnung öffentlich wiedergegeben zu haben, welche über Sky ausgestrahlt wurde. Jedoch habe unser Mandant mit Sky keinen Vertrag über die gewerbliche Ausstrahlung des Fernsehprogrammes (sog. Gaststättenvertrag) abgeschlossen. Die Ausstrahlung des Sky Fernsehprogrammes sei in Gaststätten und Lokalen allerdings nur bei Bestehen eines entsprechenden Vertrages erlaubt. Ohne Vorliegen eines solchen Vertrags stelle die Ausstrahlung eine Urheberrechtsverletzung dar. 

Forderungen:

Infolge der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant aufgefordert, eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Abmahnung ist bereits ein derartiges Muster einer solchen Erklärung beigefügt. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksame abgegebene strafbewerte Unterlassungserklärung muss eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner gezahlt werden. In der vorformulierten strafbewerten Unterlassungserklärung wird für diesen Fall eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,- € pro Verstoß festgeschrieben. Wir raten grundsätzlich davon ab, Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafe zu unterschreiben. Dies gilt insbesondere bei derart hohen pauschalen Vertragsstrafen wie vorliegend. Zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafenregelung sind Abgemahnte grundsätzlich nicht verpflichtet.

Des weiteren wird in der Abmahnung ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wenn sich unser Mandant dazu entschließe, gleichzeitig einen gewerblichen Abo-Vertrag zur Ausstrahlung des Sky Fernsehprogrammes in seiner Gaststätte abzuschließen, berechne man „nur“ 1.500,- Euro Schadensersatz. Andernfalls falle die Summe höher aus. 

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandanten vertreten, die von der Kanzlei JBB oder anderer Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag von Sky abgemahnt worden waren. Unsere Mandanten waren Gaststättenbetreiber, Hotelbesitzer, Vorstände von Sportvereinen etc. Die Kanzlei Heidicker hat Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vertreten und auch mehrere Gerichtsverfahren für unsere Mandanten geführt. Bei Sky-Abmahnungen haben wir die Erfahrung gemacht, dass es ganz besonders auf die Überprüfung des Einzelfalls mit allen individuellen Umständen im Hinblick auf das tatsächliche Geschehen ankommt. In einem Fall, den letztendlich das Landgericht Bielefeld zu entscheiden hatte, war z.B. die Sachlage tatsächlich anders, als in der Abmahnung dargestellt. Sky wird auf die angeblichen Verstöße anhand von durchgeführt und Kontrollen aufmerksam. Wir haben in unserer Kanzlei bereits Fälle bearbeitet, in denen sich die Kontrolleure nicht mehr richtig an die seinerzeitige Kontrolle erinnern konnten, oder die Angaben der Kontrolleure sich letztendlich als unrichtig erwiesen haben. Natürlich ist das nicht in allen Fällen so, allerdings lohnt sich unserer Erfahrung nach ganz besonders ein spezialisierter und sehr detaillierter Blick fürs Detail. Insofern dürfen wir Ihnen versichern, dass wir in unserer Kanzlei spezialisiert in jedem Einzelfall zunächst überprüfen, ob der Ihnen vorgeworfene Sachverhalt tatsächlich sich so zugetragen hat. Selbst wenn tatsächlich festetehen sollte, dass das Sky-Fernsehprogramm unerlaubt ausgestrahlt wurde, sollte jedenfalls nicht die vorformulierte strafbewerte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Bereits angesichts der Höhe der dort vorgesehenen Vertragsstrafe ist diese unserer Auffassung nach eine unangemessene Benachteiligung des Abgemahnten.

Wenn Sie ebenfalls Adressat einer Abmahnung im Auftrag von Sky Fernsehen sind, dann zögern Sie nicht damit, uns zu kontaktieren. Wir bieten Abgemahnten eine kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung an und stehen Ihnen mit unserer Kompetenz im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.


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