Abmahnung der Kanzlei Kempfler & Kempfler wegen Veröffentlichung eines Fotos auf Facebook vom 12.06.2015

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Unserer Rechtsanwaltskanzlei liegt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Kempfler & Kempfler zur rechtlichen Beurteilung und weiteren Bearbeitung vor.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, über deren Facebook-Seite ein Foto, auf welchem ein Polizeieinsatz abgebildet ist, veröffentlicht zu haben. Zur Erstellung des Fotos und dessen öffentlichen Zugänglichmachung habe der gegnerische Mandant, einer der auf dem Foto abgebildeten Polizisten, keine Einwilligung erteilt. Dies stelle einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.

Unsere Mandantschaft wird sodann zur Beseitigung des Fotos und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € verlangt.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung der Kanzlei Kempfler & Kempfler erhalten? Dann ignorieren Sie diese auf keinen Fall! Die gegnerische Kanzlei könnte dann einen Mahnbescheid gegen Sie erlassen oder sogar Klage einreichen.

Aber auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte abgeraten werden! Würde die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen – auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Achtung:

Wir raten dringend davon ab, eine standardisierte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben! Ohne anwaltliche Beratung ist eine solche Erklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten. Dies kann zur Folge haben, dass die Gegenseite diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig. Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe gerne zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Ihr Vorteil:

  • Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall.
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung.
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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