Abmahnung der Kanzlei Leineweber für AFO Handels UG wegen Verkaufs von LEDs (Kraftfahrzeugbeleuchtung)

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Leineweber vor, die im Auftrag der Firma AFO Handels UG ausgesprochen wurde. Abgemahnt wird der behauptete wettbewerbswidrige Verkauf von LEDs auf Onlineplattformen wie eBay.

Konkret wird gerügt, dass die LEDs, die etwa ihren Einsatz als Kennzeichenbeleuchtung o.ä. finden können, nicht über die erforderliche Bauartgenehmigung verfügen, auch bekannt als ECE-Prüfzeichen. Gem. § 22a StVZO benötigen die dort genannten Fahrzeugteile grundsätzlich eine Bauartgenehmigung, damit sie feilgeboten, also verkauft werden dürfen. Da § 22a StVZO wohl eine Marktverhaltensregel darstellen dürfte, ist ein Verkauf der dort genannten Fahrzeugteile ohne Bauartgenehmigung ein Wettbewerbsverstoß, soweit ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt.

Die Firma AFO Carparts UG fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie den Ausgleich von Rechtsanwaltskosten. In der uns vorliegenden Abmahnung werden Kosten in Höhe von 1.141,90 Euro gefordert.

Einer unserer Spezialgebiete sind Zulassungsfragen hinsichtlich importierter LEDs, die ihren Einsatz in Kraftfahrzeugen finden sollen. Dabei beschäftigen wir uns nicht nur mit den Bauartgenehmigungen, sondern auch mit Fragen des ElektroG sowie der verschiedenen europarechtlichen Richtlinien, die die CE-Kennzeichnung von LEDs erforderlich machen können. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Händler gar nicht wissen, wie aufwendig und zum Teil kompliziert derartige Zulassungsfragen sind und gewissermaßen einfach „drauf los“ verkaufen. Eine eingehende Beratung, ob der fragliche Verkauf tatsächlich wettbewerbswidrig ist, ist daher dringend zu empfehlen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Verkauf wettbewerbskonform ist, dürften auch derartige Abmahnungen unberechtigt sein. Da die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung weitreichende Konsequenzen hat, sollte eine vorgefertigte Unterlassungserklärung niemals vorschnell unterzeichnet werden. Dies bedeutet nämlich letztlich einen sofortigen Verkaufsstopp mit der Folge, dass man seinen Onlineshop schließen müsste.

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch erreichen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.


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