Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel i.A.d. Bäckerei Hofpfisterei wg. „Sonne“

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel aus München verschickt im Auftrag der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH „Bäckerei Hofpfisterei“ aus München Abmahnungen wegen angeblichen Markenrechtsverletzungen.

Zum Inhalt der Abmahnung

Abgemahnt wird vorliegend ein Verkäufer, der Produkte wie Brötchen unter Verwendung der Bezeichnung „Sonne“ über seine Website beworben haben soll.

Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel sieht in der Verwendung eines Begriffs in Verbindung mit der Bezeichnung „-Sonne“ – wie z.B. Vollkornsonne – eine Markenrechtsverletzung der Marke „Sonne“, dessen Inhaberin die Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH sei.

Die Kanzlei weist im Abmahnschreiben darauf hin, dass die Bezeichnung „Sonne“ für Brot- und Backwaren für die Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sei und somit markenrechtlichen Schutz genieße.

Zu den Forderungen

Die Kanzlei fordert vom Abgemahnten zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner wird eine umfassende Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg der Waren, über die erzielten Umsätze sowie Auskunft über den durch den Vertrieb der fraglichen Waren erzielten Gewinn gefordert. Im Übrigen soll der Abgemahnte eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH anerkennen. Der Streitwert liege laut der Kanzlei bei 200.000 €.

Was Sie nach Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung tun sollten:

Mit Hilfe eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht) können Sie zunächst überprüfen, ob ein Markenrechtsverstoß überhaupt in ihrem Fall dem Grunde nach besteht.

Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. Ihr Anwalt wird auch prüfen, ob der durch die Gegenseite festgesetzte Streitwert in der angegebenen Höhe von 200.000 € besteht.

In dem Abmahnschreiben wird von Ihnen die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht dem Grunde nach gegenüber der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH gefordert. Daher werden Sie erst nach erfolgter Auskunftserteilung zur Zahlung einer konkreten Summe aufgefordert. Die konkrete Summe für den Schadensersatzanspruch ergibt sich für die Gegenseite erst nach Ihrer Auskunftserteilung! Jedoch ist immer nur dann Auskunft zu erteilen, wenn man auch rechtlich dazu verpflichtet ist. Sie sollten daher ebenfalls vor Auskunftserteilung (über Umsätze etc.) umgehend einen Fachanwalt kontaktieren!

Was unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Ihnen bietet:

Unsere Kanzlei ist mit der aktuellen Rechtsprechung rund um das Markenrecht bestens vertraut! Wir bieten Ihnen eine schnelle spezialisierte Hilfe durch unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtschutz. Wir beraten persönlich und individuell und bieten ein kostenloses Erstgespräch sowie transparente Kosten während der gesamten Beauftragung an. Wir vertreten Sie bundesweit!

Innerhalb unserer fachanwaltlichen Beratung wird Ihnen zudem aufgezeigt, wie Sie sich in Zukunft zu verhalten haben und wie Sie Ihre Online-Präsenz ordnungsgemäß absichern.

Gerne helfen wir auch Ihnen mit Ihrer Abmahnung! Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema